Gebührenverzeichnis
Fischereischein auf Lebenszeit mit 10-jähriger Fischereiabgabe (32-21)
Betrag
115,00 €Weitere Informationen
Im Fall des Fischereischeins auf Lebenszeit und des Jahresfischereischeins muss neben der Verwaltungsgebühr zusätzlich eine Fischereiabgabe erhoben werden. Sie beträgt für jedes Kalenderjahr 8,00 EUR. Bei der Erteilung eines Jahresfischereischeins wird die Fischereiabgabe mit der Gebühr für die Erteilung des Jahresfischereischeins erhoben. Bei einem Fischereischein auf Lebenszeit kann die Fischereiabgabe für ein, fünf oder zehn Jahre bezahlt werden.Für den Nachtrag des Einzahlungsvermerks in den Folgejahren entstehen weitere Gebühren.