Schwarzarbeit
Bekämpfung des illegalen Wirtschaftens und der Schwarzarbeit
Schwarzarbeit nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) übt aus,
- wer eine selbständige Tätigkeit ohne Gewerbeanmeldung ausführt,
- wer ein zulassungspflichtiges Handwerk betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.