Vorläufiger Personalausweis
- Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich, bei nicht rechtzeitiger Beantragung des neuen Personalausweises und Glaubhaftmachung des dringenden Bedarfs
- Die Gültigkeitsdauer wird dem jeweiligen Verwendungszweck angepasst; sie beträgt jedoch höchstens 3 Monate
- Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden
Weitere Informationen
Vorläufige Personalausweise werden innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro ausgestellt.
Voraussetzungen
- alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit, nähere Informationen finden Sie auf der Fotomustertafel.
Fotomustertafel für Pass- und Ausweisdokumente (PDF - 1.350 KB) - Geburtsurkunde (sofern bisher kein Pass- oder Ausweisdokument vorhanden)
- bei unter 16jährigen: Unterschriften + Ausweise der Erziehungsberechtigten und ggf. formlose
Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils - Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten