Ausweise / Bescheinigungen für Personen nach dem Bundesvertriebenengesetz
Nach Abschluß des Aufnahmeverfahrens und der endgültigen Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit, der Eigenschaft als Vertriebene(r) oder Spätaussiedler/in nach dem Bundesvertriebenengesetz erstellen wir bzw . für Neuzuwanderer ab 1. Januar 2005 das Bundesverwaltungsamt
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Die Wysows selbst erteilt das Deutsche Rote Kreuz, Badstraße 39, 70372 Stuttgart (Telefon: 07 11 / 5505-0 oder -185)