Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Dienststelle
Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Hauptstätter Straße 58
70178 Stuttgart
S-Mitte
Postanschrift
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
70161 Stuttgart
Geänderte Öffnungszeiten
Am Wed 20.02.2019
Das Amt für öffentliche Ordnung ist am Mittwoch, 20. Februar 2019
mit allen Dienststellen (einschl. aller Bürgerbüros in den Stadtbezirken sowie der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle) aufgrund einer Personalversammlung für den Publikumsverkehr geschlossen. Gesonderte Terminvereinbarungen bleiben davon unberührt. Nachmittags (ab 13.00 Uhr) ist die Erreichbarkeit wieder gegeben.
Für dringende Fälle ist vormittags ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der telefonisch über die Rufnummer 0711 / 216 - 0 (Service Center Stuttgart) erreicht werden kann.
Ihr Kontakt zu uns
Verbraucherbeschwerden |
+49 711 216-88604
|
Telefon |
+49 711 216-88590
|
Fax |
+49 711 216-88605
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Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Mo-Do 08:30 - 15:30
Fr 08:30 - 12:30
Hinweis
Vorherige telefonische Terminvereinbarung ist möglich
Wir über uns
Die Dienststelle "Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen" hat die Aufgaben vom ehemaligen Wirtschaftskontrolldienst (WKD) übernommen.
Verknüpfte Themen
- Allergenkennzeichnung lose Ware
- Beratungen und Stellungnahmen zu Bauvorhaben
- Betriebskontrollen auf der Basis einer landeseinheitlichen Risikobeurteilung
- Ermittlungen zu Verbraucherbeschwerden und lebensmittelbedingten Personenerkrankungen
- Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
- Nutztieranmeldungen
- Reiseverkehr mit Heimtieren
- Risikoorientierte Entnahmen von Proben
- Schulungen für ehrenamtlich im Lebensmittelbereich tätige Personen, Beratungen zu Vereins- und Straßenfesten
- Überprüfungen zu Preisangabenverordnung, Energiekennzeichnungsverordnung, PKW-Verbrauchsenergiekennzeichnungsverordnung
- Überwachung von EU-Schnellwarnungen und Produktrückrufen
- Untersuchung von Gehege- und erlegtem Wild
- Veröffentlichung von Lebensmittelbetrieben nach § 40 Abs. 1a LFGB
- Veterinärwesen
- Zulassung von Lebensmittelbetrieben