Weitere Lärmbelästigungen
Altglascontainer
Bei Lärmbelästigungen durch Altglascontainer (zum Beispiel bei einem Verstoß gegen die zulässigen Einwurfzeiten) ist die Straßenverkehrsbehörde des Amts für öffentliche Ordnung, zuständig.
Telefonische Auskunft: 0711/216-91136
Amt für öffentliche Ordnung
Fluglärm
Für Lärmbelästigungen durch den Betrieb des Flughafens (Starts und Landungen) ist der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart Ihr Ansprechpartner.
Telefon: 0711 / 722 493 49
Telefax: 0711 / 722 493 50
Für den sonstigen Flugbetrieb ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 46, zuständig.
Telefonische Auskunft: 0711 / 904 -14619, -14615, -14600
Für militärischen Fluglärm ist zum einen das Luftwaffenamt NATO Flugbewegungen und zum anderen das amerikanische Hauptquartier in Stuttgart-Möhringen zuständig.
Telefonische Auskunft: 0711 / 7 29 27 12
- Foto: Stadt Stuttgart
Gaststätten
Bei Lärmbelästigungen durch Gaststätten ist die Gaststättenbehörde Ihr Ansprechpartner. Diese stellt im Rahmen der Gaststättenerlaubnis nach §§ 2 und 5 Gaststättengesetz sicher, dass durch den Betrieb der Gaststätte keine erheblichen Belästigungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hervorgerufen werden.
- Gaststättenerlaubnis
- Auskünfte bei der Gaststättenbehörde
Amt für öffentliche Ordnung
Großveranstaltungen
Auch Lärmbelästigungen durch Großveranstaltungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amts für öffentliche Ordnung.
Amt für öffentliche Ordnung
Straßenverkehr
Bei Lärmbelästigungen durch den Straßenverkehr wie Dauergehupe, Laufenlassen des Motors oder Kavalierstarts ist die Straßenverkehrsbehörde des Amts für öffentliche Ordnung zuständig. Nach § 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung ist bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm verboten.
Telefonische Auskunft: 0711 / 216-91138
Amt für öffentliche Ordnung
Lärmschutzmaßnahmen an Straßen
Für die Errichtung und Instandhaltung von Lärmschutzwällen und -wänden, Einhausungen an Tunnelportalen und
lärmmindernden Asphaltbelägen innerhalb der Stadtgrenzen ist das Tiefbauamt zuständig.
Kontakt:
E-Mail: 66-3VZ@stuttgart.de