Förderung der Freien Wohlfahrtspflege durch das Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart ist im Rahmen der Daseinsvorsorge verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass den Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger die erforderlichen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Allgemeine Voraussetzungen für eine Förderung
- Die Maßnahme, deren Förderung beantragt wird, ist erforderlich und geeignet, eine im Rahmen der kommunalen Daseinvorsorge liegende Aufgabe zu erfüllen.
- Der Gemeinderat stimmt der Förderung zu.
- Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist gesichert.
- Der Antragsteller setzt im angemessenen Umfang Eigenmittel ein.
- Die Förderung beschränkt sich in der Regel auf Leistungen, die für Stuttgarter Bügerinnen und Bürger erbracht werden.
Antragsberechtigte Träger
Antragsberechtigt sind juristische Personen, die
- nach ihrer überwiegenden Zweckbestimmung Hilfe, ohne die Voraussetzung einer Mitgliedschaft oder einer Vorleistung, an hilfebedürftige Personen gewähren und
- gemeinnützig im Sinne des § 52 der Abgabenordnung sind,
- als Mitgliedsorganisation oder Untergliederung einem Spitzenverband der Liga der Wohlfahrtspflege Stuttgart angeschlossen sind (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V., Evangelischer Stadtverband, Katholisches Dekanat),
- der Israelitischen Religionsgemeinschaft angehören.
- juristische Personen im Sinne des Privatrechts und gemeinnützig im Sinne des § 52 der Abgabenordnung sind.
- Tätigkeit durch den Gemeinderat als förderungswürdig anerkannt ist und die Gewähr für eine sachgerechte und ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel bieten.
Schwerpunkte der Förderung
Angebote im Bereich
- HIV
- Prostitution
- STD (Sexuell übertragbare Krankheiten)
Formen der Förderung
Die städtische Förderung erfolgt auf der Grundlage von Gemeinderatsbeschlüssen in Form von jährlichen oder einmaligen Zuwendungen.
Für die Zuwendungsnehmer sind nachstehende Nebenbestimmungen verbindlich:
Allgemeine Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid (PDF)
Weitere Informationen
Für Anträge beim Gesundheitsamt auf Gewährung einer städtischen Zuwendung verwenden Sie bitte nachstehendes Formular 53 - Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung (PDF).
Der Nachweis über eine sachgerechte und ordnungsgerechte Verwendung der städtischen Mittel erfolgt mit folgendem Vordruck: 53 - Verwendungsnachweis über eine städtische Zuwendung (PDF)