2017/10 - Stadtbezirk Hedelfingen - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen (He 85)
Bebauungsplan in Kraft getreten
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 20. Juli 2017 folgenden Bebauungsplan als Satzung beschlossen:
Stadtbezirk Hedelfingen - Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen (He 85)
Ausliegende Unterlagen