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Landeshauptstadt Stuttgart

Bildung

Elternbeiträge für städtische Kitas

Die Struktur der Elternbeiträge des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart umfasst alle Betreuungsangebote der städtischen Kindertageseinrichtungen, wie Kindergärten (Regelkindergarten, Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit) und Ganztageseinrichtungen (Kinderkrippen, Ganztageskindergarten, Schülerhorte).

  • Allen städtischen Elternbeiträgen liegt ein einheitlicher Preis pro Betreuungsstunde in Höhe von derzeit 0,93 Euro zugrunde (gültig seit 1. August 2016).
  • Bei FamilienCard‐Inhabern ermäßigt sich dieser Preis pro Betreuungsstunde auf 0,86 Euro (gültig seit 1. August 2016).
  • Zusätzlich sind die Elternbeiträge für FamilienCard‐Inhaber mit zu betreuenden Kindern von 3 bis 6 Jahren seit 1. August 2018 (mit zu betreuenden Kindern von 0 bis 3 Jahren seit 1. August 2020) um monatlich 50 Euro gesenkt worden.
  • Zusätzlich ist für FamilienCard‐Inhaber mit zu betreuenden Kindern von 3 bis 6 Jahren seit 1. August 2018 (mit zu betreuenden Kindern von 0 bis 3 Jahren seit 1. August 2020) mit drei und mehr Kindern in der Familie (die in demselben Haushalt leben) die Betreuung kostenlos; Lediglich das Essensgeld ist zu entrichten.
  • Für die Betreuung von Kleinkindern (die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben) wird bei einer Ganztagsbetreuung zusätzlich zum Elternbeitrag ein monatlicher pauschaler Kleinkindzuschlag in Höhe von 70 Euro je Kleinkind und Platz erhoben (bei Familien‐Card‐Inhabern 40 Euro je Kleinkind und Platz). Besuchen Geschwisterkinder unter 3 Jahren gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, wird der Kleinkindzuschlag lediglich einmal erhoben.
  • Seit 1. August 2016 beträgt der Pauschalbetrag für die Verpflegung (Essengeld) in den Ganztageseinrichtungen 70 Euro pro Monat und Kind.
  • Darüber hinaus sehen die Satzungsregelungen für alle Familien eine weitreichende Geschwisterermäßigung vor. Hierbei werden nicht nur die Kinder einer Familie, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, berücksichtigt, sondern alle Kinder unter 18 Jahren, die in demselben Haushalt leben.

Die Regelungen können nachgelesen werden in der  Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder (Öffnet in einem neuen Tab) und im  Verzeichnis der Kostenbeiträge. (Öffnet in einem neuen Tab)

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