Nothilfe für geförderte Einrichtungen oder verstetigte Projektförderungen
Die Coronapandemie begleitet unsere Gesellschaft und damit auch das kulturelle Leben in Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg passt seine Coronaverordnung (Öffnet in einem neuen Tab) regelmäßig der aktuellen Situation an. Dies bedeutet für die Kulturszene, dass Veranstaltungen je nach pandemischer Lage Einschränkungen unterliegen und teilweise kurzfristig umgeplant oder abgesagt werden müssen. Dies führt leider oft zu Änderungen der jeweiligen Finanzplanung und finanziellen Mehrbedarfen bzw. entfallenden Einnahmen.
Ein Teil der im Mai 2020 bereit gestellten Sondermittel steht auch im Jahr 2022 für institutionell geförderte Einrichtungen oder verstetigte Projektförderungen als subsidiäre Hilfe zur Verfügung. Die jeweilige Hilfe wird einzelfallbezogen entsprechend dem Wirtschafts- bzw. Kosten- und Finanzierungsplan festgelegt.
Bei Bedarf richten Sie bitte eine Anfrage an kulturfoerderungstuttgartde
Die Bewilligungsbedingungen werden flexibler gehandhabt. Erfahren Sie im Folgenden mehr:
Ausfallhonorare
Aufstockung des Kurzarbeitergelds
Abgesagte Veranstaltungen
Corona bedingte Mehrkosten
Allgemeine Hinweise
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der gelisteten Verfahrenserleichterungen. Der konkreten Gewährung geht immer eine Einzelfallprüfung voraus. Bitte kommen Sie Ihren Mitteilungspflichten weiterhin nach und wenden Sie sich immer an die für Sie zuständige Person im Kulturamt.
Stipendium „10 m²/Corona Katalyse“ für freischaffende Künstlerinnen und Künstler
Mit einem dreimonatigen Stipendium unterstützte das Kulturamt im Jahr 2020 über 20 freischaffende Künstler*innen Stuttgarts bei der Neuausrichtung ihres Profils und ihrer Strategien hinsichtlich (Ko-)Produktion, Vermittlung und Zielgruppen. Die Stipendien haben sich als notwendig und bedarfsorientiert erwiesen.
Um die Arbeit der Stuttgarter Künstler*innen auch 2021 konstruktiv zu begleiten, wurden weitere 42 Stipendien zu je 1.200 Euro pro Monat für die Dauer von mindestens drei Monaten ausgeschrieben. Der Zeitraum war innerhalb des Jahres frei wählbar. Für "10m²/Corona Katalyse" wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 160.000 Euro im Rahmen der Nothilfe-Mittel zur Verfügung gestellt.