Fördermöglichkeiten für Projekte
Im Bereich Projektförderung unterstützt das Kulturamt der Stadt Stuttgart Kulturschaffende der Sparten Bildende Kunst, Tanz und Theater, Film und Medien, Literatur und Musik sowie der interkulturellen Kulturarbeit und Soziokultur. Auch Kulturprojekte im Rahmen des städtepartnerschaftlichen Austausches werden gefördert.
Alle Kunstsparten: Projektförderung
Die Förderung von Projekten in den Sparten Bildende Kunst und Medienkunst, Literatur und Philosophie, Darstellende Künste, Musik und Klang erfolgt nach einer einheitlichen Richtlinie. Darüber hinaus formulieren die Richtlinien den Anspruch der Landeshauptstadt Stuttgart an Qualität, Innovationskraft, gesellschaftliche Relevanz und Teilhabemöglichkeit geförderter Projekte und Vorhaben.
Damit ist insbesondere bei interdisziplinär ausgerichteten Projekten die Antragstellung wesentlich vereinfacht: Die Anträge werden, wo erforderlich, in verschiedenen Jurys diskutiert, die weiterhin unabhängig voneinander tagen und ihre Entscheidungen treffen.
Antragsschluss: 15. Oktober des Vorjahres
Dokumente und Formulare:
- 3/21 – Richtlinie zur Förderung spartenspezifischer KulturprojektePDF-Datei30,93 kB
- Antrag auf Förderung eines KulturprojektsPDF-Datei679,79 kB
- Kulturförderung - Kosten- und Finanzierungsplan (PDF)PDF-Datei1,37 MB
- Hinweise zum Kosten- und FinanzierungsplanPDF-Datei61,62 kB
- Projektförderung Kultursparten 2021PDF-Datei142,09 kB
Kontakt:
Literatur: Eva-Maria Rembor
Theater und Tanz: Nora Niethammer
Bildende Kunst: Gerd Dieterich
Musik: Katharina Löthe
Alle Kunstsparten: Kulturelle Bildung
Um Angebote im Bereich der kulturellen Bildung nachhaltig zu verankern und zu verbessern, fördert die Landeshauptstadt Stuttgart Projekte über den Innovationsfonds Kulturelle Bildung. Über die Vergabe der Mittel entscheidet eine Jury.
Darüber hinaus ist KUBI-S (Öffnet in einem neuen Tab), das Netzwerk Kulturelle Bildung, zentrale Koordinierungsstelle für kulturelle Bildungsangebote und für alle Anliegen kultureller Teilhabe.
Antragsschluss 2021: 31. Mai für Projekte im folgenden Schuljahr
Dokumente und Formulare:
- Allgemeine NebenbestimmungenPDF-Datei146,24 kB
- 3/34 - Richtlinie zur Förderung von Projekten zur kulturellen Bildung in StuttgartPDF-Datei30,23 kB
- Antrag auf Förderung eines KulturprojektsPDF-Datei679,79 kB
- Kulturförderung - Kosten- und FinanzierungsplanPDF-Datei1,37 MB
- Hinweise zum Kosten- und FinanzierungsplanPDF-Datei61,62 kB
Alle Kunstsparten: Kultur im öffentlichen Raum
Mit dem Förderfonds sollen temporäre Kulturprojekte im öffentlichen Raum in allen kulturellen Sparten von Kulturschaffenden Stuttgarts gefördert werden. Priorität haben innovative Projekte mit neuen künstlerischen Ansätzen, die sich mit aktuellen Diskursen in der zeitgenössischen Kunst auseinandersetzen und bei der Übersetzung des künstlerischen Formats in die Öffentlichkeit eine spezifisch räumliche Bezugnahme vornehmen. Ferner sind künstlerische Interventionen, die urbanes Zusammenleben sowie das Verhältnis Autor - Rezipient thematisieren und dabei verschiedene gesellschaftliche Gruppen ansprechen und einbringen besonders förderwürdig.
Antragsschluss: 15. Oktober des Vorjahres
Dokumente und Formulare:
- 3/31 – Richtlinie zur Förderung von Kulturprojekten im öffentlichen RaumPDF-Datei27,40 kB
- Antrag auf Förderung eines KulturprojektsPDF-Datei679,79 kB
- Kulturförderung – Kosten- und Finanzierungsplan (PDF)PDF-Datei1,37 MB
- Hinweise zum Kosten- und FinanzierungsplanPDF-Datei61,62 kB
- Projektförderung Kultur im öffentlichen Raum 2021PDF-Datei86,27 kB
Kontakt: Jan Stohr
Theater/Tanz: Abspielförderung
Die Abspielförderung (Aufführungsförderung und Wiederaufnahmeförderung) richtet sich an die Freie Tanz- und Theaterszene. Die Mittel werden durch die übergeordnete Interessensvertretung Freie Tanz- und Theaterszene gUG (Öffnet in einem neuen Tab) verwaltet.
Theater/Tanz: Kultur am Nachmittag
„Kultur am Nachmittag“ ist ein jährliches Programm aus nachmittäglichen Theateraufführungen sowie Konzerten der Stuttgarter Philharmoniker. Insbesondere von älteren Bürgerinnen und Bürgern werden die angebotenen Veranstaltungen sehr geschätzt. Alle Stuttgarter Theaterhäuser und Freie Theaterensembles können sich für die Teilnahme am „Kultur am Nachmittag“-Programm bewerben.
Bewerbungsfrist: Mai 2021 für die Spielzeit 2021/2022
Dokumente und Formulare:
Kontakt: Jan Stohr
Bildende Kunst: Atelierförderung
Das Kulturamt betreut zahlreiche Ateliers und vergibt sie vorwiegend an junge Künstlerinnen und Künstler. Zudem stehen Künstlern Ateliers von Institutionen, Künstlerverbänden und privaten Anbietern zur Verfügung. Die Stadt gewährt auch Mietzuschüsse an von privat angemieteten Ateliers. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Zuschüsse zu einer Renovierung gewährt werden. Den Antrag bitte in vierfacher Ausfertigung einreichen. Formlose Angaben genügen.
Kontakt: Gerd Dieterich
Musik: Live Music Fonds
Der Förderfonds richtet sich an Veranstalterinnen und Veranstalter im popkulturellen und popmusikalischen Bereich. Über den Förderfonds sollen Live-Veranstaltungen sowie Clubs und andere Spielstätten gestärkt werden. Die Mittel werden über das Popbüro Region Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab) vergeben. Anträge auf Zuwendung über die eigens dafür eingerichtete Website Live Music Fonds (Öffnet in einem neuen Tab) des Popbüros Region Stuttgart gestellt werden.
Kontakt: Katharina Löthe
Musik: Förderung Kirchenmusik
Die Förderung kleinerer Konzerte in Stuttgarter Kirchen kann über das Evangelische Kirchenkreiskantorat Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab) beziehungsweise das Katholische Stadtdekanat Regionalkantorat (Öffnet in einem neuen Tab) beantragt werden.
Kontakt: Eva-Marie Hahn
Film: Projektförderung
Die Stadt fördert Länderfestivals und sonstige Filmprojekte. Anträge mit einer kurzen Projektbeschreibung und einem ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan sowie drei Angeboten bei Investitionen können formlos gestellt werden. Die Antragsstellung sollte möglichst zu Beginn des Jahres erfolgen. Studentische Projekte sind von einer Förderung ausgenommen.
Kontakt: Sabine Vogel-Schuster
Soziokultur: Projektförderung
Die Stadt fördert die Arbeit der Stuttgarter soziokulturellen Zentren durch Zuschüsse für Projekte. Die Antragsstellung erfolgt formlos mit einer kurzen Beschreibung des Vorhabens und einem Kosten- und Finanzierungsplan. Soziokulturelle Zentren werden für einzelne Soziokulturprojekte separat gefördert, soweit diese außerhalb des Regelbetriebs liegen. Die Antragsstellung erfolgt formlos mit einer Übersicht der anfallenden Einnahmen und Ausgaben.
Kontakt: Jan Stohr
Interkultur: Projektförderung
Das Kulturamt fördert Projekte, die das interkulturelle Leben in der Stadt bereichern, und unterstützt die interkulturelle Kulturarbeit gezielt und nachhaltig. Interkulturprojekte können über die Projektförderung Interkultur oder über die Projektförderung der einzelnen Kultursparten gefördert werden.
Antragsschluss 2021:
31. Mai für Projekte, die im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember beginnen.
15. November für Projekte, die im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni des Folgejahres beginnen.
Dokumente und Formulare:
- 3/20a - Richtlinie zur Förderung von Interkulturprojekten und Kulturprojekten für und mit GeflüchtetenPDF-Datei26,58 kB
- Antragsformular Förderung von InterkulturprojektenPDF-Datei586,25 kB
- Kulturförderung Kosten- und FinanzierungplanPDF-Datei1,37 MB
- Hinweise zum Kosten- und FinanzierungsplanPDF-Datei61,62 kB
- Projektförderung Interkultur 2021 HJ1PDF-Datei109,73 kB
Kontakt: Zora Sredan
Interkultur: Einzelveranstaltungsförderung
Um die kulturelle Vielfalt in Stuttgart sichtbar zu machen, werden Konzerte, Tanzaufführungen, Lesungen oder gemischte Programme von Stuttgarter Migranten(kultur)vereinen und sonstiger förderungswürdiger Organisationen, Arbeitskreise und Initiativen sowie deutsch-ausländischer Gesellschaften gefördert.
Antragsschluss: mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung
Dokumente und Formulare:
- 3/20 - Richtlinie zur Förderung von kulturellen Einzelveranstaltungen der Migrantenkulturvereine und -organisationen vom 15. Juli 2009PDF-Datei102,81 kB
- Zuwendungsantrag für die Förderung kultureller Einzelveranstaltungen im Bereich Interkultur - Stand 2013PDF-Datei60,98 kB
- Kosten- und Finanzierungsplan für kulturellen Einzelveranstaltungen im Bereich Interkultur / 2013DOC-Datei114,18 kB
Kontakt: Zora Sredan
Internationaler Kulturaustausch
Zur Förderung des kulturellen Austauschs, insbesondere mit Stuttgarts Partnerstädten, stehen im Kulturamt Projektfördermittel zur Verfügung. Die Antragsstellung erfolgt formlos spätestens 8 Wochen vor Projektbeginn mit einer kurzen Beschreibung des Vorhabens und einem Kosten- und Finanzierungsplan.
Kontakt: Gesine Becher-Sofuoglu
Kunst- und Kulturpark Villa Berg: Projektförderung
Die Projektförderung für kleinere, kulturelle Projekte und Veranstaltungen im Park der Villa Berg wird - nach erstmaliger Ausschreibung im vergangenen Jahr - fortgeführt. Die Förderung macht die Villa Berg und ihren Park bereits vor ihrer Eröffnung als "Offenes Haus für Musik und mehr" als Ort für Kultur erfahrbar. Gefördert wird das künstlerische Wirken der Kulturakteurinnen und -akteure Stuttgarts, insbesondere der Künstlerinnen und Künstler der Freien Szene, der gemeinnützigen Vereine, Initiativen und Gruppen.
Kontakt: Amos Heuss
Unterjährige Projektförderungen
Für kleinere unterjährige Projekte können in den Bereichen Bildende Kunst und Amateurtheater formlose Anträge gestellt werden.
Kontakt:
Bildende Kunst: Gerd Dieterich
Amateurtheater: Zora Sredan
Newsletter Kulturförderung
Der Newsletter Kulturförderung weist auf aktuelle Fördermaßnahmen, Ausschreibungen sowie auf wichtige Informationen des Kulturamts hin. Er richtet sich an Künstler*innen und Kulturschaffende aus Stuttgart.
Newsletter-Archiv
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Fördermöglichkeiten für Institutionen
Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert gezielt die aktive Beteiligung bestimmter Zielgruppen am kulturellen Leben, die Erschließung neuer Kulturräume und Maßnahmen zur Organisationsentwicklung beziehungsweise zum Changemanagement. Von kleinen Vereinen und Initiativen bis hin zu etablierten Institutionen ist die Abteilung Kulturförderung Ansprechpartner.
Kulturvereine
Die Stadt Stuttgart fördert die Arbeit der Stuttgarter Kulturvereine durch Zuschüsse und andere Maßnahmen. Außerdem können vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Vereine für den Kauf, Neubau oder die Sanierung von Vereinsheimen sowie für bestimmte Ausstattungsgegenstände Zuschüsse beantragen. Ansprechpartner sind jeweils die für die Betreuung der entsprechenden Sparte zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Abteilung Kulturförderung.
Dokumente und Formulare:
- 3/20 - Richtlinie zur Förderung von kulturellen Einzelveranstaltungen der Migrantenkulturvereine und -organisationen vom 15. Juli 2009PDF-Datei102,81 kB
- 3/23 - Richtlinie für die Überlassung von städtischen EinrichtungenPDF-Datei20,81 kB
- 3/23a - Anlage 1: Förderungswürdige NutzerPDF-Datei34,44 kB
- 3/23b - Anlage 2: Liste der EinrichtungenPDF-Datei34,54 kB
- 3/25 - Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart über die Gewährung von Jubiläumsgaben an Vereine und OrganisationenPDF-Datei35,93 kB
- 3/27 - Richtlinien zur Förderung von Vereinsheimen im Kulturbereich (Baumaßnahmen und Ausstattung)PDF-Datei44,61 kB
- 3/28 - Satzung zur Förderung von Veranstaltungen gemeinnütziger VereinePDF-Datei27,76 kB
- 3/29 - Richtlinien zur Förderung von Chören, Musik- und Karnevalvereinen in StuttgartPDF-Datei105,41 kB
- Anlage zu 3/29 - FörderbeträgePDF-Datei115,40 kB
Kontakt:
Literatur: Eva-Maria Rembor
Theater und Tanz: Eva-Marie Hahn
Bildende Kunst: Gerd Dieterich
Musik: Katharina Löthe
Musik: Eva-Maria Hahn
Bildung, Internationales, Partnerstädte: Gesine Becher-Sofuoglu
Interkultur: Zora Sredan
Kirchliche Angelegenheiten: Gisela Brenner
Film: Sabine Vogel-Schuster
Förderung von Bauvorhaben
Die Stadt Stuttgart fördert im Rahmen der vorhandenen Mittel den Neubau oder die Modernisierung von Vereinsheimen im Kulturbereich. Bitte möglichst frühzeitig (abhängig von der Größe der Baumaßnahme, aber mindestens 6 Monate vor geplantem Beginn) Kontakt mit dem Kulturamt aufnehmen.
Kontakt: Eva-Marie Hahn
Entwicklungstreiber Kultur
Im Programm Entwicklungstreiber für Kultur fördert die Landeshauptstadt Stuttgart institutionell geförderte Kultureinrichtungen, die zur Weiterentwicklung ihrer Arbeit individuelle Begleitung durch einen oder mehrere externe Partner zur weiteren Professionalisierung und Angebotsentwicklung in Anspruch nehmen. Neben der monetären Förderung werden die ausgewählten Institutionen auch von Jurorenteams begleitet.
Antragsschluss: 30. Oktober des Vorjahres
Dokumente und Formulare:
Kontakt: Sabine Vogel-Schuster
Investitionsförderung
In den Fachbereichen Darstellende Kunst, Musik, Bildende Kunst, Literatur, Film und Soziokultur können Investitionen gefördert werden. Ein formloser Antrag mit mindestens drei Angeboten ist ausreichend.
Kontakt:
Literatur: Eva-Maria Rembor
Theater und Tanz: Nora Niethammer
Bildende Kunst: Gerd Dieterich
Musik: Katharina Löthe
Film: Sabine Vogel-Schuster
Soziokultur: Jan Stohr
Abteilung Kulturförderung
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Eichstraße 9
70173 Stuttgart
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