In einem ersten Schritt werden zum Jahresanfang die Regelbedarfe erhöht und eine einjährige Karenzzeit für Unterkunftskosten und Vermögen eingeführt. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung sowie höhere Freibeträge für Arbeitseinkommen eingeführt.
Welche konkreten Veränderungen bringt das Bürgergeld?
Vertrauensvolle Zusammenarbeit und neue Chancen auf Arbeit
Höhere Regelbedarfe
Neuregelung von Leistungsminderung
Höhere Freibeträge und Karenzzeit
Hinweis zu Anträgen, Bescheiden und Schreiben des Jobcenters Stuttgart
Die Anträge, Bescheide und Schreiben des Jobcenters Stuttgart werden Schritt für Schritt angepasst. Es kann bis Mitte 2023 vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergeldes Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind. Das Jobcenter Stuttgart arbeitet schnellstmöglich an der Umstellung. Die Bescheide sind trotz der Verwendung der bisherigen Begriffe gültig.