Inzwischen gibt es verschiedene außerordentliche Hilfsangebote für Selbstständige und Unternehmen in Deutschland. Die geschaffenen Wirtschaftshilfen sollen Einkommenseinbrüche, die durch die Krise entstanden sind, bei den betroffenen Unternehmen und Selbstständigen reduzieren oder beseitigen.
Die folgenden Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums der Finanzen bieten Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Hilfen, welche Selbstständigen neben dem Arbeitslosengeld II gewährt werden können:
Corona-Hilfen der Bundesregierung (Öffnet in einem neuen Tab)
Bitte beachten Sie auch die Informationen zu weiteren Unterstützungs- und Hilfsangeboten am Seitenende unter dem Punkt "Weitere Informationen".
Bitte stellen Sie zunächst einen Antrag auf diese wirtschaftlichen Soforthilfen für Unternehmen und Soloselbstständige. Parallel zu dieser Hilfe kann auch eine Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld II durch die Fachstelle für Selbstständige des Jobcenters Stuttgart geprüft werden. Sie müssen nicht fürchten in eine existenzielle Notlage zu geraten!
Arbeitslosengeld II
Das Arbeitslosengeld II sichert Ihren Lebensunterhalt und orientiert sich an den Einkommens‐ und Vermögensverhältnissen aller Personen, die zum engeren Kreis der Familie gehören und zusammen wohnen. Das sind in der Regel die Eltern und Kinder bis 25 Jahre sowie nicht verheiratete Partnerinnen und Partner. Das Arbeitslosengeld II umfasst auch Ihre aktuellen Unterkunftskosten und den Krankenversicherungsschutz.
Die Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) werden zunächst vorläufig unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Lebenssituation und der Einnahmesituation Ihrer Selbstständigkeit gewährt. Die Hilfen der genannten Sofortprogramme können Auswirkungen auf die Höhe des Leistungsanspruchs haben.
Bitte reichen sie Nachweise zu den beantragten Soforthilfen des Bundes oder des für Sie zuständigen Bundeslandes ein. Die Fachstelle für Selbstständige berechnet dann Ihren weiteren Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Bitte beachten Sie, dass die Grundsicherung des Jobcenters keine betrieblichen Verluste auffangen kann.
Wir haben Ihnen die notwendigen Formulare und Informationen zur erleichterten Antragstellung von Arbeitslosengeld II (Öffnet in einem neuen Tab) zusammengestellt.
Eine Zusammenfassung der Informationen für Selbstständige bietet die folgende Übersicht:
Weitere Informationen
Kontakt zu Kammern
Land Baden-Württemberg
Bundesministerium für Finanzen
Kurzarbeitergeld
Entschädigung bei Verdienstausfall beantragen
Weitere Möglichkeiten
(Hinweis: Die Aufzählung erfolgt ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr.)