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Landeshauptstadt Stuttgart

Baurecht

Einsicht von Bauakten

Über den Bürgerservice Bauen beim Baurechtsamt erhalten Sie Zugang zur Bauaktei. Im Archiv lagern die Bauakten zu den abgeschlossenen Verfahren. Die Einsicht in das Baulastenverzeichnis können Sie ebenfalls beim Bürgerservice Bauen beantragen.

Wenn Sie Bauakten einsehen möchten, müssen Sie dies beim Baurechtsamt beantragen.

Bauaktei

In der Bauaktei finden Sie die baurechtlichen Entscheidungen und die bautechnischen Nachweise. Bauakten, die zu laufenden beziehungsweise noch nicht gebauten Vorhaben benötigt werden, können sich in den entsprechenden Bauabteilungen oder weitergehender Bearbeitung (zum Beispiel beim Stadtmessungsamt) befinden.

Baulastenverzeichnis

Die Einsicht in das Baulastenverzeichnis erhalten Sie beim Bürgerservice Bauen. Im Baulastenverzeichnis sind öffentlich‐rechtliche Belastungen verzeichnet, die auf einem Grundstück ruhen. Dies sind zum Beispiel:

  • Zufahrtsbaulasten,
  • Abstandsflächenbaulasten für andere Grundstücke,
  • Flächenbaulasten,
  • Stellplatzbaulasten,
    Erschließungsbaulasten,
  • aber auch Vermerkungen, zum Beispiel in Hinblick auf öffentlich‐rechtliche Verträge.


Diese Baulasten sind nur im Baulastenverzeichnis eingetragen, nicht aber im Grundbuch. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie daher nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis beim Bürgerservice Bauen des Baurechtsamts einsehen.

Das Baulastenverzeichnis ist digitalisiert. Auskünfte erfolgen ausschließlich digital und sind gebührenpflichtig. Bestellungen über den  Online-Shop (Öffnet in einem neuen Tab) werden grundsätzlich auch online bezahlt und über einen Download-Link zur Verfügung gestellt. Bei schriftlichen Bestellungen erfolgt die Lieferung bis zu einer Gesamtgröße von 10 MB einschließlich Gebührenbescheid per Mail. Haben Sie keine Mailadresse angegeben oder überschreitet die Dateigröße 10 MB, erfolgt der Versand nur postalisch auf einem neuen Datenträger (USB‐Stick), der zum Selbstkostenpreis abgegeben wird.

Sofern Sie Datenträger (USB‐Stick) nicht verwenden können und anstatt dessen Ausdrucke wünschen, geben Sie das bitte bei der schriftlichen Bestellung ausdrücklich an. Beachten Sie bitte, dass beim Anfertigen von Ausdrucken zusätzliche Kosten entstehen. Nur mit ausdrücklicher Bestätigung fertigen wir Kopien an und übersenden diese postalisch.

Zusatzkosten für das Anfertigen von Kopien entnehmen Sie der

Die Einsicht in das Baulastenverzeichnis kostet 9,80 Euro.

Online-Service

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können online beantragt werden.

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