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Landeshauptstadt Stuttgart

Rund ums Grundstück

Anliegerleistungen

Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge und Kostenerstattungsbeträge erhebt das Stadtmessungsamt im Auftrag der Landeshauptstadt, um städtische Aufwendungen zur Baulanderschließung zu refinanzieren. Denn ohne Erschließung, ohne gesicherte Entsorgung und ggf. ohne Ausgleich für Eingriffe in die Natur, gibt es kein Bauland.

Zu Anliegerleistungen zählen alle Beiträge, die ein Grundstückseigentümer für verschiedene öffentliche Anlagen und Einrichtungen bezahlen muss. Das kann zum Beispiel der Bau eines Kanals oder einer Straße sein. Grundstücksbesitzer können beim Stadtmessungsamt erfahren, welche Leistungen noch fällig werden beziehungsweise offen sind.

Antrag auf Auskunft über Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge und Kostenerstattungsbeträge

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge und Kostenerstattungsbeträge. 

Es wird Ihnen bescheinigt, ob für Ihr Grundstück bereits Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge und Kostenerstattungsbeträge gezahlt worden sind, ob diese zu einem späteren Zeitpunkt noch entstehen können bzw. ob diese noch offen sind. 

Auskünfte erhalten Eigentümer *innen und deren Bevollmächtigte gegen eine Gebühr von 60 Euro je Grundstück.

Sie können den Antrag per E-Mail an das Stadtmessungsamt senden: Poststelle.62-34-Auskunftstuttgartde

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