Der Landeshauptstadt Stuttgart ist es wichtig, dass sowohl Frauen als auch Männer Beruf und Familie vereinbaren können. Deshalb sind wir bestrebt, dem Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nach § 24 SGB VIII gerecht zu werden. Er unterscheidet verschiedene Altersgruppen.
Kinder unter 3 Jahren
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt
Unterstützung und Beratung bei der Kitaplatzsuche in einer Tageseinrichtung für Kinder (Kita) sowie weitere Informationen erhalten Sie über
- den Kitafinder
- die Kitabroschüre
- den Kitaservice|Familieninformation
Beratung und Unterstützung bei der Vermittlung eines Platzes in der Kindertagespflege erhalten Sie durch
- den Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V. (Öffnet in einem neuen Tab) und
- die Tagesmütter-Börse der Caritas (Öffnet in einem neuen Tab)
Informationen zur Kindertagespflege finden Sie auch auf der Seite der Kindertagespflege.
Weitere Fragen?
Falls Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, können Sie uns gerne eine Mail an poststelle.51kita.rechtsanspruchstuttgartde schreiben.