Aktuelle Corona-Regelungen
Die Corona‐Absonderungsverordnung hat sich zum 15. November 2022 geändert. Die Isolation für positiv getestete Personen beträgt im Regelfall fünf Tage. Es gibt keine Quarantäne für enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige.
Eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung gilt für Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Positiv getestete Menschen können statt der Absonderung durchgehend eine medizinische Maske oder eine FFP2 Maske tragen in
- Innenräumen, sofern ein physischer Kontakt zu anderen, nicht dem eigenen Haushalt angehörigen, Personen nicht ausgeschlossen ist sowie
- im Freien, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Weitere Ausnahmen gelten, wenn der Kontakt ausschließlich zu anderen positiv getesteten Personen besteht oder, wenn die Quarantäne zum Schutz des Lebens und der Gesundheit z.B. bei Arztbesuchen oder medizinischen Notfällen verlassen wird.
Ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für den Absonderungszeitraum besteht bei positivem Test für Beschäftigte im
- medizinisch-pflegerischen Bereich u.a. Kliniken, Praxen, voll- oder teilstationären Einrichtungen für ältere, behinderte oder pflegebedürftige Personen, ambulante Pflegedienste, Rettungsdienste usw. (entsprechend §23 und §35 Infektionsschutzgesetz),
- oder in Massenunterkünften wie etwa Obdachlosenunterkünfte, Flüchtlingsunterkünfte, Justizvollzugsanstalten oder vergleichbare Einrichtungen (entsprechend §36 Infektionsschutzgesetz).
Weitere detaillierte Informationen und neue Corona-Absonderungsverordnung finden Sie auf dieser Webseite des Landes Baden-Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab).
Generelle Antworten auf häufige Fragen zur Masken‐ und Testpflicht stehen in der neuen Corona‐Verordnung ab 1. Oktober 2022 (Öffnet in einem neuen Tab). Hier finden Sie die aktuell gültigen Corona-Regelungen (Öffnet in einem neuen Tab).
Maskenpflicht
Testpflicht
Ihr Coronavirus-Test ist positiv
Das Robert Koch Institut hat wichtige Hinweise und Schritte zusammengestellt, falls bei Ihnen typische Krankheitssymptome für Covid-19 auftreten. Der Flyer "Covid-19: Bin ich betroffen und was ist zu tun? (Öffnet in einem neuen Tab)" ist eine Orientierungshilfe.
Was heißt ein positiver SELBST-Test für mich?
Was heißt ein positiver SCHNELL-Test für mich?
Was heißt ein positiver PCR-Test für mich?
Was gilt für Kontaktpersonen?
Auskunft für Infizierte und Kontaktpersonen
Das Gesundheitsamt hat von Montag bis Freitag zwischen 10 und 14 Uhr eine Corona‐Hotline für Personen aus Stuttgart geschaltet unter der Telefonnummer 0711 216 25600. Menschen mit einem aktuellen positiven Test, deren Haushaltsangehörige oder enge Kontaktpersonen erhalten darüber Auskunft.