Aktuelle Corona-Regelungen
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zum 1. März 2023 alle Corona-Verordnungen aufgehoben. (Öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung) (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand bis zum 7. April 2023 beibehalten. (Pressemitteilung) (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Aufhebung der Corona-Verordnungen wird verbunden mit folgenden Empfehlungen:
- Es gilt auch weiterhin: Wer krank ist bleibt zuhause.
- Der Impfschutz ist immer aktuell zu halten.
- Vulnerable Gruppen sind angehalten, sich eigenverantwortlich entsprechend der AHA+L-Regeln zu schützen.
- Bei Kontakt mit vulnerablen Gruppen eigenverantwortlich Rücksicht und Verantwortung übernehmen. Dies gilt insbesondere während der Atemwegsinfektionssaison.
Hygienetipps finden Sie unter https://www.infektionsschutz.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Auskunft für Infizierte
Personen, die in Stuttgart gemeldet sind und einen aktuellen positiven Test haben, können ihre Fragen an das Gesundheitsamt Stuttgart an folgende E-Mailadresse senden:
infektionsschutzstuttgartde