Die bundeseinheitliche Verpflichtung beim Betreten von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen einen Testnachweis vorzulegen, wurde zum 1. März 2023 insgesamt ausgesetzt.
Testungen auf Selbstzahlerbasis können Sie an den auf der Karte gelisteten Teststellen durchführen lassen. Dies gilt ausdrücklich nicht für symptomatische Personen.
Wenn Sie corona-typische Symptome haben, beurteilt grundsätzlich eine Ärztin/ein Arzt, ob ein Test durchgeführt wird und entscheidet, welches Testverfahren angewendet wird. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall nicht an eine Teststelle.
Zu den corona-typischen Symptomen zählen: Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Schnupfen, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen und allgemeine Schwäche.
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