Zu Fuß gehen hat viele Vorteile: Es tut der Umwelt gut und fördert die Gesundheit, ist für fast jeden möglich, kostet nichts und ist zudem flexibel und ohne technischen Aufwand machbar. Die Förderung des Fußverkehrs ist eine Voraussetzung für lebendige, urbane Orte. Außerdem wird Exklusion vermieden, denn die Teilhabe aller Gruppen am gesellschaftlichen Leben wird gefördert.
Eigenes Investitionsprogramm für den Fußverkehr
Im Doppelhaushalt 2018/2019 wurde erstmals ein eigenes Investitionsprogramm für den Fußverkehr eingerichtet. Grundlage dafür ist das neue Fußverkehrskonzept der Stadt Stuttgart, das ein Netz von Hauptfußwegen und Flanierrouten in den fünf Stuttgarter Innenstadtbezirken ausweist. Das Konzept dient als Basis zur Verbesserung der Infrastruktur für Fußgänger. Maßnahmen sollen systematisch erarbeitet und umgesetzt werden. Im Doppelhaushalt 2020/21 sind deshalb 3,2 Millionen Euro für die Vorhaben des Fußverkehrskonzeptes eingeplant. Insgesamt stehen 6,4 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung, von denen die Fußgänger profitieren. So sind zum Beispiel Sanierung von Fußgängerzonen und Plätzen vorgesehen. Damit ist der Fußverkehr in der Stadtplanung fest verankert und erhält eine finanzielle Basis.
Die geplanten Maßnahmen im Detail sind im Fußverkehrskonzept aufgelistet.