Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Umwelt

Naturschutz

Naturschutz betrifft uns alle. Wir sind auf funktionierende Ökosysteme mit ihrem Reichtum an Tieren und Pflanzen angewiesen. Der Naturschutz will generell Natur und Landschaft erhalten: wegen seines Eigenwertes und als Lebensgrundlage für kommende Generationen.

Der Eichenhain im Stadtbezirk Sillenbuch ist seit 1958 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Heute grasen Schafe auf den Wiesen, im Wald stehen bis zu 400 Jahre alte Eichen.

Hotspots der Artenvielfalt schützen

Naturschutz ist eine öffentliche Aufgabe und ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel.

Obwohl Stuttgart sehr stark von Industrie und Verkehr geprägt und in vielen Bereichen dicht besiedelt ist, stehen immerhin sieben Prozent des Stadtgebietes unter Naturschutz, und sogar fast ein Drittel der Fläche unter Landschaftsschutz. Insgesamt macht die Fläche rund 1.370 Hektar aus.

Doch Quantität alleine reicht nicht aus. Ausschlaggebend ist neben der Flächengröße die Qualität dieser Gebiete. Und hier gibt es leider nicht nur positive Entwicklungen. Viele Flächen in Landschaftsschutzgebieten werden zu intensiv bewirtschaftet. Viele Stückle werden heute häufig mit dem Rasenmäher statt wie früher nur zweimal im Jahr gemäht. Auch teils illegale Bauten sind in diesen Gebieten ein wachsendes Problem.

Die zukünftige Artenvielfalt Stuttgarts hängt in hohem Maße davon ab, inwieweit das unlängst erstellte  Artenschutzkonzept der Stadt umgesetzt werden kann. Inwieweit es gelingt, unverträgliche Freizeitnutzungen von den wenigen noch vorhandenen Hotspots der Artenvielfalt fernzuhalten und inwieweit jeder einzelne durch sein Verhalten dazu beizutragen bereit ist.

Regelungen beim Naturschutz

Wichtig im Naturschutz sind der Flächenschutz und der  Artenschutz. Beide hängen zusammen. So kann man Arten in der Regel nur schützen, indem man ihre Lebensräume erhält. Darüber hinaus sind aber auch viele Arten geschützt. Das heißt, dass man sie nicht fangen, töten oder aus der Natur entnehmen darf.

Bei Bauvorhaben müssen für europarechtlich geschützte Arten in der Regel in Absprache mit den Naturschutzbehörden spezifische vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.

Darüber hinaus gibt es im planerischen Außenbereich, außerhalb von Bebauungsplänen liegenden Gebieten, noch die sogenannte Eingriffsregelung. Wenn rechtlich zulässige Vorhaben hier erhebliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben, so müssen diese ausgeglichen werden.

Amt für Umweltschutz

Umweltberatung und Naturschutz

Symbolbild Organisations-Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Thomas Wagner
  • Gabriel Vocasek/Stadt Stuttgart
  • Garten-, Friedhofs- und Forstamt
  • Thomas Wagner/Stadt Stuttgart