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Landeshauptstadt Stuttgart

Stadtverwaltung

Ausländerbehörde: Terminvereinbarung

Nur mit Terminvereinbarung: Besprechungen mit der Ausländerbehörde

Sie müssen Ihr Anliegen mit Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde besprechen? Dann müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren.

Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder telefonisch. Die Ausländerbehörde prüft, ob Ihr Anliegen eventuell auch unbürokratisch, ohne persönliche Vorsprache, erledigt werden kann.

Das für Sie zuständige Team ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:


Buchstabenteam 1 (A-E): 

Buchstabenteam 2 (F-M):


Buchstabenteam 3 (N-Z):

Team Fachkräfte und Migration 1 (A-K):

Team Fachkräfte und Migration 2 (L-Z):

Flüchtlinge A - I:

Flüchtlinge J - Z:


Einbürgerung:


Hinweis:
Bereits beantragte elektronische Aufenthaltstitel werden Ihnen weiterhin grundsätzlich per Post übersandt. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Briefkästen zugänglich und gut beschriftet sind.

Im Rahmen der Möglichkeiten werden beantragte elektronische Aufenthaltstitel ebenfalls sukzessive verstärkt durch eine Terminvergabe in der Ausländerbehörde ausgehändigt  (Abholung in der Ausländerbehörde). Für diesen Fall geben Sie bei Anfragen stets eine Telefonnummer sowie eine E-Mail-Adresse an, unter der Sie kurzfristig erreichbar sind.

Da aktuell eine hohe Anzahl von beantragten elektronischen Aufenthaltstiteln zu bearbeiten ist, kann sich die Aushändigung bzw. Übersendung per Post um bis zu 3 Monate nach persönlicher Vorsprache verzögern. Wir bitten Sie hier um Verständnis.

 

Ohne Terminvereinbarung: Dienstleistungen des Teams Servicepoint
Folgende Dienstleistungen bietet das Team Servicepoint der Ausländerbehörde ohne vorherige Terminvereinbarung an:

  • Neuausstellung von Aufenthaltstiteln; sogenannte "Überträge".
  • Abgabe von Verpflichtungserklärungen
    (Verpflichtungserklärungen zu Besuchsaufenthalten können auch von jedem Bürgerbüro im Stadtgebiet Stuttgart bearbeitet werden).
  • Abgabe von Passverlustanzeigen sowie Verlustanzeigen aufenthaltsrechtlicher Dokumente.
  • Prüfung und Ausstellung sogenannter "Nichterlöschensbescheinigungen" nach § 51 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes.

Um eine Dienstleistung im Servicepoint in Anspruch zu nehmen, erhalten Sie beim Sicherheitsdienst im Eingangsbereich der Eberhardstraße 39 eine Wartenummer. Die Ausgabe der Wartenummern erfolgt ungefähr 15 Minuten vor Beginn der  Öffnungszeiten (Öffnet in einem neuen Tab).

Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis, dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte-. und Bearbeitungszeiten, muss regelmäßig schon vor Ablauf der Sprechzeit die Ausgabe der Wartenummern gestoppt werden.

Information / Service-Point / Ausgabeschalter:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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