Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert biometrische Merkmale (Foto, ab sechs Jahren zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (zum Beispiel Auflagen) und persönliche Daten.
Der eAT wird grundsätzlich mit eingeschaltetem elektronischem Identitätsnachweis (eID) ausgestellt. Ausnahme: bei Personen mit ungeklärter Identität ist die eID-Funktion immer ausgeschaltet.
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
- Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
- ICT-Karte
- Mobiler-ICT-Karte
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Termin vereinbaren
Gebühren
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
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