Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Solange keine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) oder nationale Erlaubnis vorliegt, dürfen Sie keine Transporte durchgeführt werden. Eine häufig erbetene "vorläufige Genehmigung" sieht das Güterkraftverkehrsgesetz nicht vor.
Zur Durchführung von gewerbsmäßigen Transporten mit Fahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sind eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis erforderlich. Sowohl die Lizenz als auch die Erlaubnis können für die Dauer von 10 Jahren erteilt werden. Die Lizenz ist nach Ablauf erneut zu beantragen und gilt wiederum nur für 10 Jahre. Die Erlaubnis hingegen kann nach der neuerlichen Beantragung unbefristet erteilt werden.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mindestens alle 5 Jahre geprüft wird, ob die Berufszugangsvoraussetzungen noch vorliegen. Erforderlichenfalls sind alle Unterlagen erneut zu beschaffen.
Hinweis: Nicht zum gewerblichen Güterkraftverkehr gehört der Werkverkehr. Er bedarf keiner Erlaubnis.
Online-Service
Beantragen Sie Ihre Erlaubnis bequem online.
Hinweise zur Onlineantragstellung
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Weitere Informationen
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.