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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für Soziales und Teilhabe

FamilienCard Stuttgart

Die FamilienCard ist eine freiwillige soziale Leistung der Stadt Stuttgart. Die Stadt möchte damit auch all den Kindern und Jugendlichen, deren Eltern über ein geringeres Einkommen verfügen, die Teilnahme an den vielfältigen Freizeit- und Bildungsangeboten in Stuttgart ermöglichen.
Die FamilienCard kann für alle Stuttgarter Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre, das heißt bis zu einem Tag vor dem 17. Geburtstag, ausgestellt /aufgeladen werden. Voraussetzung ist, dass der Gesamtbetrag der Jahreseinkünfte (nach § 2Abs. 3EStG) maximal 70.000 Euro beträgt.

Bei Familien mit 4 und mehr Kindern entfällt die Einkommensgrenze. Sie müssen lediglich nachweisen, dass Sie für mindestens vier Kinder, die alle in ihrem Haushalt leben, Kindergeld beziehen.

Das FamilienCard-Guthaben wird auf die FamilienCard aufgebucht. Die aufgeladene Karte dient als Zahlungsmittel für die verschiedenen Freizeit- und Bildungsangebote.

Für die Stuttgarter Bäder und die Wilhelma können Sie Tickets auch online kaufen. Hierfür muss die FamilienCard für die Online-Bezahlung freigeschaltet werden. Die Freischaltung und dann auch die Bezahlung erfolgen über die Website  „Zahlung mit FamilienCard“ (Öffnet in einem neuen Tab).

Weitere Informationen zur FamilienCard und den Angeboten der Partner finden Sie in unserer Broschüre.

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Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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