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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Kinderreisepass erstmalig beantragen

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Für den Kinderreisepass gibt es Altersbeschränkungen: Er kann nur für Kinder unter zwölf Jahren beantragt werden. Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig. Er kann für maximal ein Jahr und höchstens bis zu einem Alter von zwölf Jahren verlängert werden.

Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind. Der Kinderreisepass kann in der Regel sofort ausgestellt werden.

Achtung: Für manche Reiseziele ist ein  Reisepass für Kinder vorgeschrieben. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder  Personalausweis einreisen. Verbindliche Informationen hierzu erhalten Sie von den Behörden Ihres Reiseziellands.

Tipp: Sie können ab sofort im Bürgerbüro Mitte und im Einarbeitungsbürgerbüro in der Eberhardstr. 39 Ihr Lichtbild digital anfertigen. Das neue technische System erfasst die biometrischen Daten einer antragstellenden Person, wie Gesichtsbild, Fingerabdrücke und Unterschrift .

Selbstverständlich haben Sie aktuell auch weiterhin die Möglichkeit, ein ausgedrucktes Lichtbild von sich mitzubringen.

Für den Personalausweis und den Reisepass gibt es keine Altersbeschränkungen.

 

 

 


Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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