Wenn Ihnen ein neuer oder geänderter Nationalpass vorliegt, ist eine sogenannte Neuausstellung (Übertrag) Ihres bisherigen Aufenthaltsrechtes notwendig.
Bei der Vorsprache wird der elektronische Aufenthaltstitel neu erstellt und anschließend von der Bundesdruckerei produziert. Bitte beachten Sie, dass es aktuell bis zu 12 Wochen dauern kann, bis Ihr elektonischer Aufenthaltstitel ausgehändigt bzw. zugestellt werden kann. Sollten Sie kurzfristig eine Reise antreten wollen, teilen Sie dies bitte den Mitarbeitenden bei der Ausländerbehörde rechtzeitig bei der Vorsprache mit.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Gebühren
Rechtsgrundlage
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