Voraussetzungen
- Ausreichende Bonität des Einladenden
- Rechtmäßiger Aufenthalt des Einladenden im Bundesgebiet
- Wohnsitz des Einladenden in Stuttgart
Darüber hinaus müssen Sie möglicherweise weitere Voraussetzungen erfüllen. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.
Vorgehen
- persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde
- Vorlage der genannten Nachweise
- Handschriftliche Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung
Benötigte Unterlagen
- Persönliches Erscheinen bei der Ausländerbehörde mit Personaldokument im Original (Reisepass, Reiseausweis oder Personalausweis)
- Im Falle eines ausländischen Einladers: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet (Aufenthaltstitel)
- ausgefülltes Merkblatt Einladung PDF-Datei 717,77 kB
- Arbeits- und Verdienstbescheinigung PDF-Datei 38,06 kB und die 3 letzten Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
- bei Selbständigen: aktuellster Steuerbescheid und aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung/ BWA mit Stempel und Unterschrift des Steuerberaters
- bei Rentnern: aktueller Rentenbescheid
- ggf. Sparvermögen
- bei juristischen Personen: Vertretungsvollmacht sowie Bilanz oder Auszug aus Firmen- oder Vereinskonto
- Belehrung VIS (siehe Formulare)
Zusätzlich erforderlich sind bei Aufenthalten zum Zwecke eines Bundesfreiwilligendienstes oder europäischen Freiwilligendienstes oder zur Arbeitsplatzsuche:
- Wohnraumnachweis PDF-Datei 197,95 kB und Nachweis zukünftige Miethöhe des Verpflichtungsnehmers
- Erklärung über Zahlungsverpflichtungen (ohne Belege) PDF-Datei 657,74 kB
Formulare
- Arbeits- und VerdienstbescheinigungPDF-Datei217,96 kB
- Erklärung bezüglich Verpflichtungen gegenüber DrittenPDF-Datei657,74 kB
- Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten im VISPDF-Datei668,90 kB
- Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten im VIS (englisch)PDF-Datei718,49 kB
- Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten im VIS (französisch)PDF-Datei714,38 kB
- Vollmacht zur Abgabe von Verflichtungserklärungen nach § 68 AufenthGPDF-Datei672,22 kB
- Verpflichtungserklaerung längerfristiger Aufenthalt inkl. MerkblattPDF-Datei717,77 kB
Bearbeitungsdauer
Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen kann die Verpflichtungserklärung in der Regel direkt unterzeichnet und ausgehändigt werden.
Gebühren
Verpflichtungserklärung für minderjährige Personen
Kosten: 14,50 Euro
Verpflichtungserklärung für volljährige Personen und Familien
Kosten: 29 Euro
Rechtsgrundlage: § 47 Abs 1 Ziff 12 AufenthV
Weitere Informationen: (feste Gebühr, unabhängig von der Personenzahl)
Rechtsgrundlage
§ 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Eberhardstraße 39
70173 Stuttgart
Service-Telefon Montag bis Freitag von 10.00 - 13.00 Uhr
0711 21691857Fax
0711 21698103Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 13:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 13:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 12:00 |
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