Wenn Sie jemanden für einen längerfristigen Aufenthalt (über 90 Tage) aus dem Ausland einladen möchten, der für die Einreise ein Visum benötigt, müssen Sie eine Verpflichtungserklärung unterschreiben.
Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich für die Dauer des Aufenthalts für alle der öffentlichen Hand evtl. entstehenden Kosten aufzukommen. Die Dauer der Verpflichtung beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der Einreise des Ausländers.
Bitte beachten Sie hierzu auch das Informationsblatt zur Verpflichtungserklärung: Informationen für Verpflichtungsgeber zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung PDF-Datei 32,27 kB
Das persönliches Erscheinen ist erforderlich, da eine Unterschrift zu leisten ist. Die Abgabe der Verpflichtungserklärung ist auch durch Bevollmächtigte möglich. Hierzu ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und Ihres Reisepasses oder Personalausweises im Original nötig.
Hinweis: Wenn Sie nicht in Stuttgart wohnen, können Sie hier keine Verpflichtungserklärung abgeben.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Formulare
Bearbeitungsdauer
Gebühren
Rechtsgrundlage
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
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