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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Konzessionsverträge Strom- und Gasnetze paraphiert

Die Verträge zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart, der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Netze BW GmbH zur Umsetzung der Kooperation nach der Entscheidung im Konzessionsvergabeverfahren für die Strom- und Gasnetze sind am Freitag, 15. August, paraphiert worden. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen worden, dass die zu gründenden Gemeinschaftsunternehmen mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2014 entstehen können.

Für die Landeshauptstadt Stuttgart setzte Erster Bürgermeister Michael Föll sein Namenszeichen unter die Verträge, für die Stadtwerke Stuttgart erfolgte die Paraphierung durch den Geschäftsführer Dr. Michael Maxelon und für die Netze BW durch Steffen Ringwald, Bereichsleiter Kommunale Beziehungen der EnBW AG.

Die Verträge stehen unter Gremienvorbehalt. Die Unterzeichnung wird nach dem Beschluss des Gemeinderats im Oktober 2014 und nach der kommunalrechtlich vorgesehenen Bestätigung durch das Regierungspräsidium erfolgen. Die Stadtwerke sind eine Tochter der Landeshauptstadt Stuttgart, die Netze BW eine Tochter der EnBW AG.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn ließ erklären, er sei sehr zufrieden mit dem Ergebnis. "Die Grundlage für eine erfolgreiche Kooperation ist gelegt. Jetzt geht es an die Arbeit für die Energiewende in Stuttgart", so Kuhn weiter. Erster Bürgermeister Föll sagte: "Nach langen und guten Gesprächen sind wir am Ziel." Mit der Umsetzung der Verträge werde die Stadt Schritt für Schritt wieder maßgeblichen Einfluss auf die Strom- und Gasnetze erhalten, ergänzte Föll.

Dr. Frank Mastiaux, Vorstandsvorsitzender der EnBW AG, stellte den Nutzen für die Bürger heraus: "Die heute besiegelte Kooperation ist nicht nur für beide Partner ein Gewinn. Mit ihr werden Stuttgarts Bürger auch in Zukunft auf eine verlässliche Infrastruktur und sichere Energieversorgung auf höchstem Niveau vertrauen können. Jetzt gilt es, die Partnerschaft mit Leben zu füllen und das Vereinbarte umzusetzen. Wir als EnBW sind heute und in Zukunft mit vollem Engagement und Herzblut für die Stadt Stuttgart und ihre Bürger da. Und darüber freuen wir uns."

Stadtwerke-Geschäftsführer Maxelon sagte: "Die heutige Paraphierung der Verträge ist ein weiterer Meilenstein im Konzessionsverfahren. Damit sind wir dem Willen des Gemeinderats und der Stadt, die Konzessionen für Strom und Gas an ein Gemeinschaftsunternehmen von Stadtwerken und Netze BW zu vergeben, einen entscheidenden Schritt näher gekommen." Maxelon versicherte: "Die Stadtwerke werden auch künftig alle Energie darauf verwenden, dass diese Kooperation für die Bürger und die Stadt eine Erfolgsgeschichte wird."

Der bisherige Konzessionsvertrag mit der EnBW Regional AG (heute: Netze BW GmbH) für das Strom- und Gasnetz endete zum 31. Dezember 2013. Zur Neuvergabe der Konzessionen führte die Landeshauptstadt Stuttgart nach Sparten getrennte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren durch, die den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie europarechtlichen und kartellrechtlichen Grundsätzen entsprachen. Der Gemeinderat hatte schließlich am 13. März 2014 eine Kooperation aus der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Netze BW GmbH als neuen Konzessionär für das Gas- und das Stromnetz bestimmt. Im Oktober wird dem Gemeinderat eine abschließende Bewertung der Wirtschaftlichkeit vorgelegt, wie dies im Beschluss vom 13. März vorgesehen ist.

Obwohl der bisherige Konzessionsvertrag mit der EnBW bereits ausgelaufen ist, führt diese den Netzbetrieb derzeit weiter und wird auch bis zum Abschluss der technischen Entflechtung auf Grundlage eines Pachtvertrags den Betrieb übernehmen.

Inwieweit jenseits der niederen und mittleren Netzebene auch die Hochspannungs- bzw. Hochdrucknetze (Strom und Gas) übertragen werden, bleibt weiteren Gesprächen vorbehalten. Sollte es dabei zu keiner Einigung kommen, ist der Klageweg zur Klärung der Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 46 Abs. 2 S. 2) eröffnet. Dies bleibt im Einvernehmen aller Vertragspartner jedoch ohne Nachteil für die Kooperation selbst. Unabhängig von einer möglicherweise gerichtlichen Klärung wird aber das Stromnetz auf der niederen und mittleren Netzebene unmittelbar entflochten, um einen Netzbetrieb zum 1. Januar 2016 zu ermöglichen. Diese Vorgehensweise ist beim Gasnetz aufgrund der erheblichen Entflechtungskosten wirtschaftlich nicht vertretbar. Falls es in den weiteren Gesprächen keine zeitnahe Einigung gibt, wird für das Gasnetz zunächst rechtlich zu klären sein, ob die Hochdruckebene ebenfalls zum Übertragungsgegenstand zu gehören hat. Im Anschluss wird schnellstmöglich die notwendige Entflechtung durchgeführt, um einen einheitlichen Netzbetrieb herzustellen.

Das von der Netze BW im Konzessionsvergabeverfahren angebotene Kooperationsmodell sieht zunächst eine Netzeigentums- und eine Netzbetreibergesellschaft für das Strom- und das Gasnetz vor. In der Eigentumsgesellschaft hat die Landeshauptstadt von Anfang an eine Mehrheit von 74,9 Prozent. In der Betreibergesellschaft ist die Landeshauptstadt in der Aufbauphase bis 2019 mit 25,1 Prozent beteiligt. Nach fünf Jahren, ab dem 1. Januar 2019, entsteht dann durch Verschmelzung der beiden Gesellschaften eine sogenannte Große Netzgesellschaft, bei der die Landeshauptstadt 74,9 Prozent der Anteile halten wird.

In dem neuen Unternehmen sollen mehrere hundert qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Stuttgarter Infrastruktur und Energieversorgung tätig sein. In den jetzt paraphierten Konzessionsverträgen ist geregelt, dass die neue Netzeigentumsgesellschaft die öffentlichen Straßen, Wege oder Plätze für die Leitungen nutzen darf. Wegen des Transportmonopols der Netze verfügt es dauerhaft über sichere Einnahmen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Netznutzungsentgelte ansteigen. Dies könnte sich positiv auf die Kosten für die Endverbraucher auswirken.

Die gemeinsame Netzbetreibergesellschaft wird den Betrieb des Stromnetzes unmittelbar nach dem Abschluss der Entflechtung, d. h. am 1. Januar 2016, übernehmen. Die Netze BW GmbH wird bis zum 1. Januar 2019 die Mehrheit der Anteile an der Netzbetreibergesellschaft halten. Sie übernimmt damit auch die Hauptverantwortung für den vertraglich vereinbarten Aufbau des Unternehmens und den sicheren Betrieb des Stromnetzes bis zum 1. Januar 2019.

Am 1. Januar 2019 werden die Netzeigentums- und die Netzbetreibergesellschaft verschmolzen. Dadurch entsteht die sogenannte Große Netzgesellschaft, deren Anteile zu 74,9 Prozent von der Stadt gehalten werden. Die von der Stadt beherrschte Große Netzgesellschaft wird ab diesem Zeitpunkt Eigentümerin des Strom- und Gasversorgungsnetzes sein und diese Netze auch betreiben.

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