Weiterhin soll die Bewirtschaftungszeit montags bis samstags von 8 auf 22 Uhr ausgedehnt werden - bisher endete sie um 20 Uhr beziehungsweise samstags um 18 Uhr. Mit diesen Maßnahmen will die Stadt den Parksuchverkehr einschränken.
Um den Bewohnern der in drei Gebiete unterteilten Cityzone entgegenzukommen, bietet das Parkraummanagement künftig jedoch erstmals eine Park-Ausnahmegenehmigung an. Dabei kann unter zwei Varianten gewählt werden: Eine Ausnahmegenehmigung ohne zeitliche Befristung wird künftig jährlich 400 Euro kosten - für drei oder sechs Monate fallen entsprechend niedrigere Gebühren an. Mit einer Befristung auf die Zeit zwischen 18 Uhr abends und acht Uhr morgens reduziert sich die jährliche Gebühr auf 150 Euro. Eine Garantie auf einen Parkplatz besteht jedoch in beiden Fällen nicht. Beziehen können eine Ausnahmegenehmigung Bewohner mit Hauptwohnsitz in einem der drei Teilgebiete der Cityzone, die über keinen privaten Stellplatz verfügen.
Bei der Gebührenfestsetzung musste die Stadt sowohl die Bedeutung der Sache als auch das wirtschaftliche Interesse der Bewohner berücksichtigen. Bei zu geringen Kosten befürchten Fachleute, dass manche Bewohner teure Privatparkplätze aufgeben und den öffentlichen Parkraum der City nutzen würden.
Beim Parkraummanagement für die innenstadtnahen Wohngebiete herrscht dagegen eine andere Rechtssituation, als im Herzen der Kernstadt. Hier kann die Stadt, mit Inkrafttreten der Umsetzungsstufe 1, Bewohnern die bereits bekannten grünen Parkausweise ausstellen. Wie in bestehenden Bewohnerparkgebieten, etwa dem Bezirk Stuttgart-West, werden diese 30,70 Euro pro Jahr kosten.