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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Grundbesitzabgaben-Jahresbescheide 2014

Die Grundbesitzabgaben-Bescheide für das Kalenderjahr 2014 werden in diesen Tagen bekannt gegeben. Die Stadtkämmerei gibt dazu folgende Hinweise:

Ausfertigung der Bescheide

Für jedes Grundstück (wirtschaftliche Einheit) werden die Abgaben unter einer besonderen Kennziffer (Objektnummer) festgesetzt. Die Fälligkeit der festgesetzten Beträge ist unter II.) Zahlungsaufforderung auf der letzten Seite des Bescheids ersichtlich. Dies gilt auch für Mehrfachbesitzer. Hier beinhaltet die Zahlungsaufforderung alle angeforderten Abgaben für sämtliche Objekte unter diesem Buchungszeichen.

Soweit im Falle des Wohnungs-(Teil-)eigentums die Niederschlagswasser-, Gehwegreinigungs- und Abfallgebühren auf die einzelnen Wohnungseinheiten nicht aufteilbar sind, erhält der Verwalter für das gesamte Gebäude einen gemeinschaftlichen Abgabenbescheid. Die einzelnen Eigentümer schulden diese Abgaben als Gesamtschuldner.

Geforderte Abgaben

Im Jahresbescheid 2014 werden die Grundsteuer, die Niederschlagswassergebühren, die Gehwegreinigungsgebühren und die Abfallgebühren angefordert.

Eigentumswechsel

Abgabenschuldner der Grundbesitzabgaben für das ganze Kalenderjahr 2014 ist, wer am 01.01.2014 Eigentümer des Grundstücks war, und zwar auch dann, wenn das Grundstück im Laufe des Jahres 2014 veräußert wird.

Die Stadtkämmerei bittet, bei einem Eigentumswechsel den Namen und die Anschrift des Erwerbers, sowie das Datum des notariellen Kaufvertrages und das Datum der Besitzübergabe (zur Änderung der Abgabenveranlagung für das Folgejahr) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für das Verkaufsjahr ist ein Ausgleich von vertraglich übernommenen Grundbesitzabgaben ausschließlich intern zwischen Veräußerer und Erwerber möglich.

Zum 1. Januar 2014 ergibt sich bei Steuer und Gebühren Folgendes:

Grundsteuer:
Der Hebesatz für Grundsteuer A und B beträgt unverändert 520 v. H.

Niederschlagswassergebühren:
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,66 (Vorjahr 0,61) Euro je m² Berechnungsfläche.

Für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen wird eine Niederschlagswassergebühr erhoben. Der Gebührenpflicht unterliegt ein Grundstück, wenn es an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen ist und wenn von ihm Niederschlagswasser eingeleitet wird.

Die Berechnungsfläche wird vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) mit einem gesonderten Bescheid festgestellt. Bemessungsgrundlage (Berechnungsfläche) sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Teilflächen (gemessen in m² Grundstücksfläche) des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen das Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird.

Änderungen der Bemessungsgrundlage sind dem Stadtmessungsamt, Lautenschlagerstr. 22, 70173 Stuttgart, Telefon 216-59517, Fax 216-950189,
E-Mail: regenwasser.stmessastuttgartde mitzuteilen; diese werden ab dem Folgejahr bei der Gebührenerhebung berücksichtigt.

Die Veranlagung der Niederschlagswassergebühr erfolgt durch die Stadtkämmerei im Grundbesitzabgaben-Bescheid. Bei rückwirkender Änderung der Bemessungsgrundlage wird ein weiterer Bescheid erteilt.

Gehwegreinigungsgebühren:
Die Gehwegreinigungsgebühren betragen:

  • Reinigungszone I 68,95 €/lfd. m (Vorjahr 79,90 €/lfd. m)
  • Reinigungszone II 140,00 €/lfd. m (Vorjahr 136,80 €/lfd. m)

Abfallgebühren:
Die Abfallgebühren 2014 wurden wie folgt festgesetzt:

1. Restmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (unverändert gegenüber dem Vorjahr):

a) bei 14-täglich einmaliger Leerung EURO

  • je 60-l-Behälter 105,60
  • je 120-l-Behälter 196,80
  • je 240-l-Behälter 350,40

b) bei wöchentlich einmaliger Leerung

  • je 120-l-Behälter 414,00
  • je 240-l-Behälter 735,00
  • je 1,1 m³-Behälter 2.246,40

Wird von einem Grundstück wöchentlich mehrfach Abfall abgeholt, so erhöht sich die Gebühr gegenüber einmaliger wöchentlicher Leerung um das entsprechend Mehrfache

2. Bioabfälle: EURO

  • je 60-l-Behälter 29,40
  • je 120-l-Behälter 58,20
  • je 240-l-Behälter 111,00

Aufstellung und Rückgabe von Abfallbehältern
Die Abfallgebühren werden nach der Anzahl und dem Rauminhalt der Behälter berechnet, mit denen das Grundstück ausgestattet ist. Änderungen der Behälter-ausstattung können nur von den Grundstückseigentümern bzw. beauftragten Hausverwaltern unter Angabe des Buchungszeichens und der Objektnummer des Grunbesitzabgabenbescheids beantragt werden.

Die Aufstellung und Rückgabe von Behältern bitten wir direkt beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart, Heinrich-Baumann-Str. 4, 70190 Stuttgart, schriftlich zu beantragen (E-Mail: behaelterbestellungstuttgartde, Telefax 216-6661, fernmündliche Auskünfte: Telefon 216-98098 oder 216-98102 oder 216-98097).

Die im Dezember 2013 beantragten Änderungen der Abfallbehälterausstattung konnten aus verwaltungstechnischen Gründen nicht in allen Fällen bei der Erstellung des Jahresbescheids 2014 berücksichtigt werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten einen weiteren Bescheid.

Entrichtung der Abgaben
Die Grundbesitzabgaben sind vierteljährlich, und zwar am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags zahlungsfällig. Auf Antrag des Steuerschuldners ist die jährliche Entrichtung der Abgaben am 01. Juli in einem Jahresbetrag zulässig, wenn der Antrag spätestens bis 30. Septem-ber des vorangehenden Kalenderjahres gestellt wird. Kleinbeträge (Jahresschuld bis einschließlich 30 Euro) sind am 1. Juli 2014 zahlungsfällig.

Bei Abgabenpflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der jeweils fällige Abgabenbetrag zu den oben genannten Fälligkeitsterminen abgebucht. Bestehende Daueraufträge bittet die Stadtkasse auf die neuen Zahlungsbeträge anzupassen.

Information für Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA - Lastschrift):
Gläubiger ID: DE06LHS00000038758

Mandatsnummer entspricht dem jeweiligen Buchungszeichen
Neue Teilnehmer am Lastschrifteinzugsverfahren bitten wir der Stadtkasse unter Angabe des Buchungszeichens (siehe Grundbesitzabgabenbescheid) schriftlich (nicht per Fax oder E-Mail) die IBAN und BIC-Daten und das Kreditinstitut mitzuteilen (Postanschrift: Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtkämmerei Abteilung Stadtkasse, 70161 Stuttgart). Einen Vordruck hierzu finden Sie auf unsererInternetseite unter: http://www.stuttgart.de/item/show/305826/1/form/1137

Erläuterungen und Hinweise