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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

OB Kuhn zu Konzessionen für Strom und Gas: "Rechtssicherheit in den Verfahren oberstes Prinzip"

Die Vergabe der Konzessionen für Strom und Gas ist aktuell Gegenstand der öffentlichen Diskussion. OB Kuhn stellte am Donnerstag, 26. Juni, klar: "Die Verfahren zur Vergabe hatten die Rechtssicherheit als oberstes Prinzip. Um sie auch transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten, haben wir sie intensiv mit dem Gemeinderat beraten und die zentralen Schritte mit dem Bundeskartellamt abgestimmt. Nebenabsprachen wurden keine getroffen."

Der Stuttgarter Gemeinderat hatte am 13. März die Kooperationsangebote der Netze BW  als beste bewertet. Die Stadtwerke Stuttgart GmbH als Tochter der Stadt und die Netze BW als Tochter der EnBW AG führen derzeit abschließende Gespräche.

Die Entscheidung basierte auf einem Kriterienkatalog und Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Grundlagen waren den interessierten Unternehmen in zwei Verfahrensbriefen mitgeteilt worden und wurden anschließend den Bietern erörtert.

Die Elektrizitätswerke Schönau haben zwischenzeitlich beim Bundeskartellamt die Einleitung eines Verfahrens und die Überprüfung der Vergabe beantragt. "Dieser Schritt der Elektrizitätswerke Schönau führt zu zeitlichen Problemen", so OB Kuhn.

Vorgesehen ist, dass das noch zu gründende Konsortium zum 31. August in das Handelsregister eingetragen wird. Dies hätte rückwirkende Wirkung zum 1. Januar 2014. Wie sich die Verzögerung durch den Antrag auf Einleitung eines Missbrauchsverfahrens auf das weitere Vorgehen konkret auswirkt, darüber beraten die Partner jetzt intensiv.

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