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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Gartenfeuer schaden der Umwelt

Das Frühjahr ist die Zeit, in der Bäume und Sträucher geschnitten und vertrocknete Pflanzenstängel und Blätter im Garten aufgeräumt werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass die anfallenden pflanzlichen Abfälle zur schnellen Beseitigung einfach verbrannt werden.

Dies ist jedoch sowohl innerhalb als auch außerhalb der bebauten Ortslage grundsätzlich unzulässig und kann mit hohen Bußgeldern bestraft werden, denn nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz hat die Verwertung Vorrang vor einer Beseitigung.

Bei Feld- und Gartenarbeiten kann das anfallende Astmaterial beispielsweise gehäckselt und als Strukturmaterial für die Kompostierung oder als Abdeckmaterial für Rekultivierungen verwendet werden. Ernterückstände aus Ackerkulturen werden heute normalerweise gehäckselt und als Gründünger auf dem Feld direkt eingearbeitet.

Viele Gartenabfälle können ohne Bedenken einer Kompostierung zugeführt werden. Dazu gehören Baum und Strauchschnitt, Stauden, Unkräuter, Grasschnitt und Laub. Genaueres steht in dem kostenlosen Faltblatt "Kompostieren", das bei der Umweltberatung unter Telefon 216-88600 oder per E-Mail unter umweltberatungstuttgartde bestellt werden kann.

Sollte es dem Gartennutzer nicht möglich sein, die pflanzlichen Abfälle selbst zu kompostieren, müssen diese der Stadt als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden. Die Stadt bietet verschiedene Möglichkeiten für eine umweltfreundliche Verwertung. Grundstücke, die an die städtische Regelabfuhr angeschlossen sind, können zum Beispiel die Bioabfalltonne oder die Grüngutabfuhr nutzen. Desweiteren besteht die Möglichkeit, pflanzliche Abfälle bis zu einer Menge von zwei Kubikmetern unentgeltlich bei der Kompostieranlage in Zuffenhausen, Ludwigsburger Straße 270, oder beim Häckselplatz in Möhringen, Epplestraße 178, anzuliefern.

Eine Verwertung ist also generell möglich und auch für jedermann zumutbar. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Die Grüngut-Sammlung kann in haushaltsüblichen Mengen kostenlos zweimal im Jahr in den Monaten März bis Mai und September bis November genutzt werden. Die Anmeldung erfolgt mit Postkarten, die dem Abfallkalender beigefügt sind. Alternativ kann die Bestellung auch über die Telefon-Hotline 216-88700 oder online beim Service Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) unter www.stuttgart.de/abfall - Stichwort Grüngut aufgegeben werden.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten von Kompostanlage und Häckselplatz sind Montag bis Donnerstag 7.15 bis 15.45 Uhr und Freitag 7.15 bis 14.45 Uhr sowie jeden ersten Samstag im Monat (an Feiertagen und aus betrieblichen Gründen vereinzelt am zweiten Samstag) 7 bis 13 Uhr.

Das Abbrennen von Vegetationsbeständen, etwa das flächenhafte Abbrennen von Rainen und Wiesenflächen zum "schnellen Saubermachen" von Grundstücken, das oft mit dem Verbrennen pflanzlicher Abfälle verwechselt wird, ist schon seit 1976 aus Naturschutzgründen das ganze Jahr über verboten und stellt ebenfalls ein ordnungswidriges Handeln dar. Durch das Abflammen von Grundstücken kommen zahlreiche Kleintiere ums Leben.

Beim Amt für Umweltschutz können unter den Telefonnummern 216-88716 (nur vormittags) oder 216-88661 weitere Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von pflanzlichen Abfällen sowie unter 216-88627 zu den naturschutzrechtlichen Regelungen erfragt werden.

Wenn man bedenkt, dass ein größeres Gartenfeuer in sechs Stunden gleich viel Ruß und Rauchpartikel produziert wie 250 Autobusse während eines ganzen Tages, ist nachvollziehbar, dass das Verbrennen - noch dazu vor dem Hintergrund der zum Teil hohen Feinstaubbelastung in Stuttgart - nicht vertretbar ist.

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