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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Diese Woche werden die Stimmzettel zur Wahl verschickt

In der Woche vom 12. bis 17. Mai verschickt das Statistische Amt an alle Wahlberechtigten die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Regionalwahl am Sonntag, 25. Mai.

Wahlberechtigte, die Briefwahl beantragt haben, erhalten diese Unterlagen unter Umständen ebenfalls. Wählen dürfen sie natürlich nur einmal. Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten die Wahlberechtigten, sofern sie nicht per Briefwahl wählen, grundsätzlich erst im Wahllokal. Für die Stimmabgabe im Wahllokal sind weiterhin sowohl für die Wahl der Regionalversammlung als auch für die Gemeinderatswahl Stimmzettelumschläge erforderlich. Diese werden im Wahllokal ausgegeben. Für die Stimmabgabe bei der Europawahl gibt es keine Umschläge. Der Stimmzettel der Europawahl wird so gefaltet in die Wahlurne geworfen, dass die Stimmabgabe nicht sichtbar ist. Bei Bedarf werden im Wahllokal auch Ersatzstimmzettel für die Regional- und Gemeinderatswahl ausgehändigt. Das Statistische Amt bittet jedoch darum, die zugeschickten Stimmzettel mit ins Wahllokal zu bringen.

Wahlbenachrichtigungskarten

Die Wahlbenachrichtigungskarten wurden bis zum 26. April allen Wahlberechtigten zugestellt. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Wer bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, muss davon ausgehen, dass er nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist und somit nicht wählen kann. Es kann jedoch auch sein, dass die Wahlbenachrichtigung als unzustellbar an das Wahlamt zurückgegeben wurde. Auskünfte über die Eintragung in das Wählerverzeichnis erteilt das Statistische Amt unter der Rufnummer 216-9 22 33.

Die Wahlbenachrichtigung ist auf der Rückseite so gestaltet, dass mit ihr ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden kann. Wenn diese Anträge auf einen Wahlschein mit der Post verschickt werden, müssen sie kuvertiert und ausreichend frankiert werden. Wahlberechtigte, deren Wahlbenachrichtigung abhanden gekommen ist, können trotzdem wählen, wenn sie sich in ihrem Wahlraum mit Personalausweis oder Pass ausweisen.

Auswahl von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auf persönlichen (aber nicht telefonischen) oder schriftlichen Antrag vom Statistischen Amt, Eberhardstr. 39 (Schwabenzentrum), 3. OG, 70173 Stuttgart, bis Freitag, 23. Mai, täglich von 7.15 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr, freitags bis 13 Uhr. Am Freitag, 23. Mai, sind die Unterlagen von 7.15 bis 18 Uhr erhältlich. Anträge können auch per Internet unter www.stuttgart.de/briefwahl gestellt werden. Dazu benötigt der Antragsteller seine Wählernummer, die der Wahlbenachrichtigungskarte zu entnehmen ist.

Im äußeren Stadtgebiet werden Wahlscheine auch von den Bezirksämtern täglich von 8.30 bis 13 Uhr, außerdem dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr ausgeschrieben, jedoch nur bis einschließlich Donnerstag, 22. Mai.

Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, die es nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, ein Wahllokal aufzusuchen, kann der Antrag auf Aufstellung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Das ist jedoch ausschließlich beim Statistischen Amt, Eberhardstr. 39, 3. OG, möglich.

Briefwahl

Die Wahlscheine werden am Tag des Antragseingangs vom Statistischen Amt ausgestellt und versandt. Hierfür wurden rund 45 Aushilfen eingestellt. In der letzten Woche vor der Wahl empfiehlt es sich trotzdem, die Wahlscheine persönlich direkt bei den angegebenen Ausgabestellen zu beantragen. Dort kann auch die Briefwahl sofort ausgeübt werden.

Die Briefwähler erhalten für die Europawahl einen Wahlschein (weiß), ein Hinweisblatt zur Ausübung der Briefwahl, einen Stimmzettel (weiß) und einen Stimmzettelumschlag (blau) sowie zur Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen einen Wahlbriefumschlag (rot).

Für die Wahl der Regionalversammlung und die Gemeinderatswahl erhalten die Briefwähler einen gemeinsamen Wahlschein (gelb), der auf der Rückseite die Hinweise zur Ausübung der Briefwahl enthält, einen Stimmzettelumschlag (orange) und einen Stimmzettel der Wahl der Regionalversammlung (orange) sowie einen Stimmzettelumschlag (gelb) und einen Stimmzettel der Gemeinderatswahl (gelb). Zur Rücksendung der Briefwahlunterlagen dieser beiden Wahlen erhalten die Briefwähler einen gelben Wahlbriefumschlag.

Wahlbriefe rechtzeitig abschicken

Wer einen Wahlschein hat, kann entweder in einem beliebigen Stuttgarter Wahllokal oder aber per Briefwahl wählen. Die Wahlbriefe müssen nicht frankiert werden. Briefwähler innerhalb Deutschlands sollten den Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 22. Mai, abschicken.

Wird ein Wahlbrief später abgeschickt, besteht das Risiko, dass dieser die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und nicht mehr berücksichtigt werden kann. Bei einer Briefwahl aus dem Ausland sollte der Wahlbrief deutlich vor dem Wahltag zurückgeschickt werden.

Der Wahlbrief kann natürlich auch beim Statistischen Amt direkt am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit, 18 Uhr, abgegeben werden.

Information und Service

Für die Bürgerinnen und Bürger bietet die Landeshauptstadt Stuttgart einen umfassenden Informationsservice über die Hotline des Statistischen Amts, Telefon 216-9 22 33, über das Amtsblatt und über das Internetangebot der Landeshauptstadt Stuttgart unter www.stuttgart.de/wahlen. Hier findet sich umfassendes Informationsmaterial zum Wahlrecht und seiner Ausübung für die aktuellen Wahlen ebenso wie Musterstimmzettel und Ergebnisse und Analysen aller zurückliegenden Wahlen in Stuttgart.

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