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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Werkstattgespräch zu Bildungs- und Teilhabeleistungen

Zu einem Werkstattgespräch zum Thema "Bildungs- und Teilhabeleistungen" laden das Jobcenter, das Sozialamt und die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft der Landeshauptstadt amDienstag, 11. November, von 17 bis 18.30 Uhr in den Großen Sitzungssaal des Rathauses ein.

 Die Veranstaltung will Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie Fachkräfte aus dem Bereich der Jugendhilfe, der Kultur und des Sports informieren, wie Kinder und Jugendliche von dem Bildungs- und Teilhabepaket profitieren können und damit auf ihrem Bildungsweg unterstützt werden. Wie diese Mittel beantragt werden können und welche Fördergrundsätze für die einzelnen Leistungen zugrunde zu legen sind, erläutert Bettina Ehret vom Jobcenter unter Beachtung der Stuttgarter Besonderheiten ausführlich.

Um bei den Aufwendungen für Schule und angeleiteter Freizeitgestaltung entlastet zu werden, erhalten Familien mit geringem Einkommen Leistungen für Bildung und Teilhabe. Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Unter bestimmten Bedingungen, die im Rahmen der Veranstaltung dargelegt werden, können Bildungs- und Teilhabeleistungen auch ohne Leistungsberechtigung in einem der genannten Bereiche gewährt werden. Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt es für folgende Bereiche: Eintägige Ausflüge und mehrtägige Ausfahrten der Schule oder KiTa, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.

Anmeldungen bis 5. November an die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, Eberhardstraße 1, 70173 Stuttgart, Fax 216-98532 oder unter bipstuttgartde

 

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