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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Hofener Straße ab 1. Mai sonn- und feiertags für Autofahrer gesperrt - OB Kuhn: "Ausbalancierter Kompromiss"

Die Stadt startet am 1. Mai 2015 mit der tageweisen Sperrung der Hofener Straße zugunsten des Freizeitverkehrs: An Sonn- und Feiertagen bleibt die Straße zwischen Bad Cannstatt und Hofen Fußgängern, Radfahrern oder Inlinern vorbehalten.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte am 29. April dazu: "Eine der schönsten Straßen im Neckartal steht jetzt Familien, Sportlern oder Spaziergängern offen, und das mit großem Freizeitwert! Die Sperrung an Sonn- und Feiertagen ist ein ausbalancierter Kompromiss, wie er für das Zusammenleben in unserer Stadt vorbildlich ist: Alle Beteiligten machen Zugeständnisse, aber es gibt keine Verlierer sondern Teilgewinner auf allen Seiten."

Sperrung von 8 bis 21 Uhr

Gesperrt werden die Abschnitte der Hofener Straße und der Wagrainstraße, beginnend kurz nach dem Zuckerleweg und endend am Abzweig zu den Sportanlagen (Ruderclub). Die Sperrung gilt vom 1. Mai bis zum Sonntag nach dem 3. Oktober jeden Jahres jeweils an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr bis 21 Uhr für den allgemeinen Fahrverkehr.

Ausgenommen sind der Landwirtschaftliche Verkehr sowie Sportbootanhänger ab 13 Metern mit Zugfahrzeug. Möglich ist die Zufahrt zur Wagrainstraße 169 und 185.

Diskussion seit den 1970er Jahren

Über die Nutzung der Hofener Straße und Wagrainstraße zwischen Reinhold-Maier-Brücke und Aubrücke wurde seit den 1970er Jahren diskutiert. Insbesondere an Wochenenden wird dieser Abschnitt von zahlreichen Fußgängern und Radfahrern genutzt. Fußgänger und Radfahrer teilen sich bisher den schmalen Gehweg.

Nur wenige Radfahrer nutzen die schmale Straße, da Kraftfahrzeuge die Radfahrer sehr dicht überholen, so dass ein hohes Unsicherheitsgefühl entsteht. In den Sperrzeiten ist künftig der Gehweg am Neckar den Fußgängern vorbehalten, Radfahrer nutzen die Fahrbahn.

Verkehrsbeobachtung in den vergangenen Jahren

Der Gemeinderat beschloss nach Verkehrsversuche in 2013 und 2014 am 24. Februar 2015 die nun gültige Sperrung. An den Samstagen bleibt die Straße für den allgemeinen Fahrverkehr frei. Somit sind die Interessen der Autofahrer wie auch der Bewohner der angrenzenden Bezirke berücksichtigt, die eine Mehrbelastung durch Autoverkehr befürchteten.

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