Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Warnstreik in Stuttgart: 161 städtische Kitas am Montag geschlossen

In Stuttgart ist am Montag, dem 20. April mit erheblichen Einschränkungen bei der Kindertagesbetreuung in städtischen Einrichtungen zu rechnen. Die Gewerkschaft ver.di hat die städtischen Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst erneut zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen.

Der Verwaltungsbürgermeister Werner Wölfle sagt: "Obwohl am gleichen Tag in Frankfurt Arbeitgeber und Gewerkschaft verhandeln, ruft Verdi zum Warnstreik auf. Dafür habe ich kein Verständnis. Ich meine: Verdi soll seine Mitgliederwerbung nicht auf dem Rücken der Eltern und Kinder betreiben."

Voraussichtlich 161 städtische Kitas geschlossen

Es werden am Montag voraussichtlich 161 städtische Kindertageseinrichtungen nicht geöffnet sein. Fünfzehn Tageseinrichtungen werden wohl ganz geöffnet sein, acht Tageseinrichtungen teilweise. In drei Tageseinrichtungen werden Eltern die Kinder selbst betreuen.

Dem Jugendamt ist es wichtig, dass Eltern sich rechtzeitig vorher erkundigen können, ob die Tageseinrichtung geöffnet oder geschlossen ist. Diese Informationen sind auch am Infotelefon des Jugendamtes erhältlich. Das Infotelefon ist am Montag, dem 20. April 2015, bereits ab 7:00 Uhr unter der Rufnummer 0711 216-55555 zu erreichen.

Auch andere Ämter vom Streik betroffen

Vom Streik sind auch das Sozialamt und das Gesundheitsamt betroffen. Beim Gesundheitsamt werden voraussichtlich sechs Familienkrankenschwestern, sechs Sozialarbeiter aus dem Bereich Infektionskrankheiten, sowie fünfzehn Sozialarbeiter für Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen am Streik teilnehmen. Zudem rechnet das Sozialamt damit, dass Sprechstunden beim Bürgerservice Leben im Alter entfallen könnten.

Auch am Montag bietet die Stadt ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Kinder ausnahmsweise zum Arbeitsplatz mitzubringen, wenn sie nicht selbst streiken oder ihre Kinder nicht anderweitig betreuen lassen können. Voraussetzung ist, dass dies mit dem Arbeitsplatz vereinbar ist.

 

Erläuterungen und Hinweise