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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Acht illegale Bordelle im Rotlichtviertel gerichtlich verboten

Die städtischen Maßnahmen gegen den Straßenstrich und die illegalen Bordelle im Leonhards- und Bohnenviertel greifen. Mit dem Urteil vom Landgericht Stuttgart, vom 11. August 2015, muss nun bereits der achte illegale Bordellbetrieb, innerhalb weniger Jahren, in diesem Gebiet schließen. Aktuell ist das Etablissement in der Leonhardstraße 6 betroffen.

Roger Bohn, Rechtsanwalt für die Landeshauptstadt Stuttgart, erklärt dazu: "Sollte sich der bisherige Bordellbetreiber nicht an das Urteil halten, so hat das Gericht beschlossen, dass ein Ordnungsgeld von bis zu einer Viertelmillion Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten verhängt wird."

Mit dem aktiven Vorgehen gegen die illegalen Bordelle verfolgt die Stadt das Ziel, dass das Leonhardsviertel in seinem Charakter als historisches Altstadtviertel gestärkt wird. Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn: "Unsere Bemühungen greifen. Im Zusammenspiel mit Polizei und den Ämtern können wir weitere Erfolge vorweisen. Wir sind auf einem guten Weg zum Mischquartier, in dem Handel, Gaststätten und Wohnen nebeneinander stattfinden."

Dazu wird aktuell ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Zusammenhang mit der späteren Neunutzung des Züblin-Areals erarbeitet. Basis dafür ist die veränderte Immobilienpolitik. Die Stadt erwirbt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Immobilien im Leonhardsviertel. Immobilien, die sich in städtischem Besitz befinden, sollen Zug um Zug renoviert und modernisiert werden. Eine Vermietung soll nur an Nutzer erfolgen, die die gewünschte Entwicklung des Leonhardsviertels fördern. Auch die SWSG hat ihre Strategie für ihre im Bereich des Leonhardsviertels liegenden Objekte geändert und behält diese nun dauerhaft in ihrem Bestand.

Darüber hinaus geht die Landeshauptstadt Stuttgart gegen eine ganze Reihe von weiteren Bordellen in verschiedenen Stadtbezirken vor, nicht nur im Leonhards- und Bohnenviertel, auch in anderen Teilen des Bezirks Mitte, in Stuttgart-Süd, Bad Cannstatt oder in Plieningen. Manche Nutzungsuntersagungen sind schon mehrere Jahre alt; dort wurden Rechtsmittel eingelegt, die Vorgänge liegen beim Regierungspräsidium oder beim Verwaltungsgericht und können schon bald weitere Schließungen zur Folge haben.

 

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