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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt hat am 3. Dezember vom Stand des "Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" Kenntnis genommen. Das Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) ist in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten.

Stuttgart hat mit einer Auftaktveranstaltung am 14. Oktober 2014 damit begonnen, die Ziele der UN-BRK für den kommunalen Aufgaben- und Verantwortungsbereich zu übertragen und einen Fokus-Aktionsplan zu erstellen und knüpft damit an die Aktionspläne auf Bundes- und Landesebene an.

Der Stuttgarter Fokus-Aktionsplan ist unter Beteiligung vieler wichtiger Akteure entstanden. An seiner Gestaltung waren Menschen mit Behinderung, deren Angehörige, Expertinnen und Experten aus der Behindertenhilfe, interessierte und fachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt.

Bei der Auftaktveranstaltung am 14. Oktober 2014 wurden acht thematische Arbeitsgruppen gebildet. Sie setzten sich in drei Projektphasen mit Themen auseinander, die im Vorfeld durch den "Beirat Inklusion - Miteinander Füreinander" unter Moderation des Oberbürgermeisters sowie durch den "Ratschlag Inklusion" der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung formuliert wurden.

Moderiert durch die Breuninger Stiftung und begleitet durch die Sozialplanung des Sozialamtes sowie das Referat Soziales, Jugend und Gesundheit, wurden in den acht Arbeitsgruppen während insgesamt 26 Sitzungen konkrete Maßnahmen erarbeitet, die als besonders dringlich erachtet werden. In allen Arbeitsgruppen waren Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Referate der Stadtverwaltung anwesend, die den Arbeitsgruppen fachlich zugearbeitet haben, um die notwendigen Grundlagen für die Erstellung und Auswahl der Ergebnisse zu liefern.

Insgesamt haben sich an der Erarbeitung des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans rund 250 Personen beteiligt. Der gesamte Prozess wurde in Protokollen schriftlich dokumentiert. Diese und weitere Informationen sind im Internet unter www.stuttgart-inklusiv.de abrufbar, unter anderem auch der Bericht der Breuninger Stiftung.

Die Arbeitsgruppen haben konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Ziel war es, zunächst jene Aufgaben zu identifizieren, die hierfür am dringlichsten sind. Über diese durch die Beteiligten priorisierten Maßnahmen hinaus sind im Verlauf des Prozesses weitere Aufgaben und Forderungen formuliert worden. Zur vollständigen Umsetzung der UN-BRK sowie zur Verbesserung gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung müssten diese zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls berücksichtigt werden.

Die Forderungen und Maßnahmen der Arbeitsgruppen sind dabei als gleichwertig zu verstehen. Es handelt sich um eine Aufstellung der dringlichsten Aufgaben, die bewusst nicht zueinander in Konkurrenz stehen sollen. Die Verwaltung hat des Weiteren einzelne Forderungen der acht Arbeitsgruppen aufgenommen und bereits konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeitet. Welche davon umgesetzt werden können, soll in den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 entschieden werden.

Der Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist nicht abgeschlossen. Der Abschlussbericht zur Erarbeitung des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans ist nicht als Ergebnis, sondern als Grundlage dieses Prozesses zu verstehen.

Die Umsetzung der Maßnahmen und damit des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans wird in einem abgestuften Prozess überprüft. Beim Referat Soziales, Jugend und Gesundheit unter Federführung der Geschäftsstelle des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung soll ein Beirat für Menschen mit Behinderung gebildet werden, der unter anderem den Stand der Umsetzung des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK begleitet, berät und unterstützt. Er berichtet dem Gemeinderat und führt den bisherigen Beteiligungsprozess fort, wobei er die bisher am Aktionsplan beteiligten Personengruppen einbezieht.

In einer zweijährigen Phase bis zum ersten Halbjahr 2019 werden der Prozess und seine Ergebnisse wissenschaftlich evaluiert, um Grundlagen für künftige Strukturen zu legen.

Auswahl an Forderungen, für die es bereits konkrete Umsetzungsvorschläge gibt:

AG Arbeit und Bildung:
Schaffung eines Stellenpools für Bewerberinnen und Bewerber mit wesentlicher Behinderung, Einrichtung eines inklusiven Ausbildungsplatzes, der für einen Bewerber mit wesentlicher Behinderung ausgerichtet ist.

AG Freizeit und Kultur:
Förderung kleinerer inklusiver Projekte, die nach den bestehenden Richtlinien nicht gefördert werden können, durch die Kulturverwaltung mit 20.000 Euro jährlich.

AG Alter, Gesundheit und Pflege:
Schaffung eines breiten Fortbildungsangebotes zum Umgang von Menschen mit Behinderung und verpflichtende Basisqualifikation zum Umgang mit Behinderungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt Stuttgart.

AG Information, Kommunikation und Vernetzung:
Einrichtung eines barrierefreien (Online-)Stadtführers zum Thema Barrierefreiheit.

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