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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Gutachten zum Bürgerbegehren "Storno 21" in Arbeit

Die Landeshauptstadt Stuttgart holt zur Vorbereitung eines Gemeinderatsbeschlusses über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Storno 21" gutachterlichen Rat ein.

Dazu wurde bereits Mitte Januar 2015 die Kanzlei Deubner & Kirchberg, namentlich Herr Prof Dr. Christian Kirchberg, beauftragt. Das Gutachten liegt noch nicht vor.

Sorgfältige Beurteilung des Bürgerbegehrens

Die Stadt will mit der Beauftragung eines Gutachtens die sorgfältige Beurteilung des Bürgerbegehens gewährleisten. Die Entscheidung über die Zulässigkeit wird dann der Gemeinderat treffen.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens "Storno 21" hatten Oberbürgermeister Fritz Kuhn am 17. Dezember 2014 über 20.000 Unterschriften übergeben, deren Gültigkeit vom Statistischen Amt der Stadt bestätigt wurde.

Achtung: Die Stadt hat Herr Prof. Dr. Kirchberg mit dem Gutachter beauftragt, nicht, wie in einer Zeitung fälschlicherweise berichtet wurde, Herr Paul Kirchhof.

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