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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Freigabe der Schulhöfe und Schulsportplätze

Wegen der bevorstehenden Sommerferien weist das Schulverwaltungsamt darauf hin, dass Schulhöfe und Kleinspielfelder ganzjährig von allen Kindern bis 14 Jahren entweder uneingeschränkt oder eingeschränkt werktags von 8 bis 19 Uhr zum Spielen genutzt werden können.

Dies gilt auch für die Ferienzeiten. Falls Sonderregelungen bestehen, sind dazu Hinweisschilder angebracht.

Kurzfristige Sperrungen möglich

Wegen zahlreichen Baumaßnahmen auf Schulanlagen sind einzelne Schulhöfe und Kleinspielfelder zeitweise gesperrt oder stehen nur teilweise zur Verfügung. Weitere kurzfristige Sperrungen sind aus Sicherheitsgründen möglich.

Rasenspielfelder sind von der Freigabe grundsätzlich ausgeschlossen. Schulgebäude und Schulgärten sowie sonstige nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.

Keine Haftung für Unfälle und Schäden

Aufsichtspersonen stellt die Stadt nicht. Eine Haftung für Unfälle und Schäden wird mit der Freigabe nicht übernommen. Nutzer der Schulanlagen sowie Aufsichtspflichtige sind für Schäden ersatzpflichtig.

Die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister sind berechtigt und verpflichtet, bei Vorkommnissen einzuschreiten.

Übersichtstabelle im PDF-Format

Übersicht Schulhöfe Sommerferien 2015

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