Künftig leben dort 156 Menschen. Der Baustart ist noch diesen Monat, der Einzug im Oktober 2015 geplant. Die Kosten für die Erweiterung betragen rund 1,9 Millionen Euro.
Michael Föll: Stuttgart bei Flüchtlingsbetreuung gut aufgestellt
Stuttgarts Erster Bürgermeister Michael Föll: "In Stuttgart ist es uns bislang gelungen, die gesetzliche und humanitäre Aufgabenstellung in einer sehr angemessenen Form zu erfüllen. Im Gegensatz zu anderen Städten ist es bisher nicht notwendig geworden, auf Notunterkünfte in Turnhallen oder in Zeltstädten zurückzugreifen. Vielmehr ist es in den vergangenen Monaten dank des Einsatzes vieler, nicht zuletzt aufgrund der sehr konstruktiven Mitwirkung des Gemeinderats bei der Standortfindung gelungen, die Flüchtlinge in einer würdigen und angemessenen Form unterzubringen."
SWSG übernimmt Projektmanagement
Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) übernimmt das Projektmanagement und sorgt dafür, dass der Systembau wie der erste Baukörper vereinbarungsgemäß errichtet wird. Die Nutzung ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren befristet.
Aktuelle 72 Unterkünfte in 17 Stadtbezirken
Die Stadt Stuttgart erwartet, dass Ende des Jahres 5.400 Flüchtlinge unterzubringen sind. Dazu will die Stadt auch weiterhin den Stuttgarter Weg verfolgen. Dazu gehört die dezentrale Unterbringung der derzeit 3.400 Menschen in Wohnheimen und Wohnungen verschiedenster Größe.
In Stuttgart befinden sich aktuell 72 Unterkünfte mit 2 bis 243 Plätzen in 17 Stadtbezirken. Die Betreuung der Flüchtlinge erfolgt durch freie Träger und wird durch örtliche Freundeskreise und ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger unterstützt.
Mehr Flüchtlinge als prognostiziert
Die Stadt schafft allein in 2015 insgesamt rd. 2.300 Plätze durch Systembauten und Anmietungen. Diese reichen nicht aus. Der Stadt werden weit mehr Flüchtlinge zugewiesen als bislang prognostiziert.
Ausgehend von der derzeitigen Prognose prüft die Landeshauptstadt verschiedene Standorte zur Errichtung neuer Unterkünfte in Systembauweise. Wenn sich diese als geeignet erweisen, wird das weitere Vorgehen mit den Bezirken vorbesprochen und im Gemeinderat eingebracht.