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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Einbürgerungsfeier mit OB Kuhn: "Bringen Sie sich in unser Gemeinwesen ein" - Interesse am deutschen Pass weiter hoch

Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat die 933 neu eingebürgerten Stuttgarterinnen und Stuttgarter, die die deutsche Staatsbürgerschaft zwischen Juli und Dezember 2014 erhalten haben, zur Feier ins Rathaus eingeladen.

Zu dem Empfang am Freitag, 19. Juni, - dem ersten in diesem Jahr - haben sich insgesamt 394 Personen angemeldet, darunter 75 Kinder.

OB Kuhn: Stuttgart ist eine weltoffene und tolerante Stadt

In seiner Ansprache hieß der OB die Neubürger herzlich willkommen:

"Mit ihrer Einbürgerung haben sie sich für die vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben in unserem Land entschieden. Dafür danke ich Ihnen. Stuttgart ist gerade aufgrund seiner vielen Bürgerinnen und Bürger mit ausländischen Wurzeln eine weltoffene und tolerante Stadt mit einer großen kulturellen Vielfalt", sagte Kuhn und fügte an: "Bringen sie sich in unser demokratisches Gemeinwesen ein, gestalten sie unsere Stadtgesellschaft aktiv mit und tragen sie zu einem Stuttgart bei, in dem es sich auch in Zukunft gut leben lässt."

Interesse an Einbürgerung weiter hoch

Im Jahr 2014 haben Migranten in der Landeshauptstadt Stuttgart
2.144 Einbürgerungsanträge gestellt, 1.697 davon hat die Einbürgerungsbehörde des städtischen Amts für öffentliche Ordnung positiv beschieden.

Im Jahr 2013 waren es 2.123 Anträge und 1.612 Einbürgerungen, im Jahr 2012 gab es 2.016 Anträge mit 1.747 Erfolgsbescheiden. Die Zahlen zeigen, dass das Interesse an Einbürgerungen weiter hoch ist. Auch die bisherigen Ergebnisse des laufenden Jahres bestätigen diesen Trend: Bis Ende Mai 2015 wurden 945 Anträge eingereicht und 858 Menschen erhielten den deutschen Pass.

Auf das ganze Jahr hochgerechnet werden es dann voraussichtlich 2.268 Anträge und 2.059 Einbürgerungen sein.

Altersgruppe zwischen 20 und 40 Jahren überwiegt

In einer Datenanalyse für das Jahr 2014 zeigt sich, dass bei den Neubürgern die Altersgruppe zwischen 20 und 40 Jahren mit 54 Prozent weit überwiegt. 25 Prozent der Eingebürgerten waren bis 20 Jahre alt, 17 Prozent zwischen 40 und 60 sowie 4 Prozent über 60 Jahre. Der Anteil der Frauen übersteigt den der Männer leicht mit 53 zu 47 Prozent.

Migranten oft aus der Türkei, Kroatien und Griechenland

Bei den insgesamt 1697 Neubürgern des Jahres 2014 lag der Migrationshintergrund größtenteils bei den Staaten Türkei mit 230, Kroatien mit 188, Griechenland mit 126, Serbien mit 99, Irak mit 94, Kosovo mit 78, Bosnien und Herzegowina sowie Italien mit 61, Bulgarien mit 54 und Polen mit 50 Personen.

Im Normalfall achtjähriger regelmäßiger Aufenthalt in der BRD

Migranten haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen:

Die wichtigsten Bedingungen sind dabei ein im Normalfall achtjähriger - bei besonderen Integrationsleistungen auch nur sechsjähriger - rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, gute Deutschkenntnisse und Wissen um die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung, Straffreiheit und die Akzeptanz der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung.

Bisherige Staatsbürgerschaft muss aufgegeben werden

Bei einer erfolgreichen Einbürgerung muss grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden: Eine Ausnahme davon gibt es lediglich für Bürger aus EU-Ländern und aus Staaten, die ihre Bevölkerung nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen - wie beispielsweise der Irak - oder wenn Asylgründe eine Rolle spielen.

Prüfung der Unterlagen ist zeit- und personalintensiv

Um den Migranten zu helfen, betreut und begleitet die städtische Einbürgerungsbehörde die Anträge und die dahinter stehenden Menschenschicksale. Oft dauert es ein personalintensives Jahr, bis ein Antrag entschieden werden kann: Da müssen Unterlagen aus dem Ausland nachgeprüft und die oft komplizierte Situation der Migranten vor Ort abgeklärt werden.

Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung stehen unter www.stuttgart.de/einbuergerung

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