Bewohner können nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises gebührenfrei Parken. Die übrigen Nutzer müssen Parkgebühren zahlen. Eine Ausnahme stellt die Gebührenzone City dar, in der künftig die Bewohner der City-Zone bei Bedarf eine Ausnahmegenehmigung beantragen können und sie somit zum gebührenfreien Parken berechtigt.
Experten vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, dem Amt für Öffentliche Ordnung und dem Tiefbauamt informieren alle Bürgerinnen, Bürger, Gewerbetreibende und Pendler am Montag, 15. Juni 2015, um 18 Uhr im Großen Sitzungssaal des Stuttgarter Rathauses, Marktplatz 1, über die Regelungen des Parkraummanagements. Erläutert werden u.a. der Geltungsbereich, die Voraussetzungen für die Ausgabe von Parkausweisen, die Ausnahmegenehmigungen und die Kosten.