Die betroffenen Bewohner und Gewerbetreibende können nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises beziehungsweise einer Ausnahmegenehmigung ohne Parkschein parken. Bewohnerparkausweise kann man ab dem 1. Juli online unter www.stuttgart.de/parkraummanagement beantragen. Ausnahmegenehmigungen erteilt das Amt für öffentliche Ordnung.
Lärm und Abgase durch Parkplatzsuche
Parkraum ist in den Innenstadtbezirken knapp, deshalb werden Autos häufig auf Gehwegen, im Halte- oder Parkverbot abgestellt. Das gefährdet zum Beispiel Fußgänger, die auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
Autofahrern wird die Sicht in Einmündungen oder Kurven versperrt. Auch für Schulkinder ist ein sicherer Schulweg nicht mehr gewährleistet. Parksuchverkehr verursacht außerdem unnötig Lärm und Abgase.
Nachdem sich das Parkraummanagement im Stadtbezirk West bewährt hat, werden die neuen Parkregeln nun nach und nach auf die anderen Innenstadtbezirke übertragen - vorrangig dort, wo nachweislich besonders hoher Parkdruck herrscht.
Unklarheiten ausräumen
Mit einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung soll die Parksituation in den Stuttgarter Innenstadtbezirken für Bewohner, Gewerbetreibende und Besucher verbessert werden.
Obwohl schon sehr oft in der Öffentlichkeit über das Parkraummanagement diskutiert wurde und auch Informationsveranstaltungen durchgeführt wurden, zeigen zahlreiche Anfragen interessierter Bürgerinnen und Bürger an die Verkehrsbehörde, dass immer noch Unklarheiten herrschen.
Deshalb ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkehrsbehörde ein Anliegen, bei den betroffenen Bewohnern der Stuttgarter Innenstadtbezirke um Akzeptanz für die Parkraumbewirtschaftung zu werben und auch um Geduld zu bitten, bis die Verbesserungen spürbar werden.
Mischprinzip für Anwohner und Besucher
Das Parkraummanagement funktioniert nach dem so genannten Mischprinzip. Das heißt, grundsätzlich stehen die Parkplätze für alle zur Verfügung. Es gibt keine Reservierung von Parkplätzen nur für Bewohner, wie es in den bisherigen Bewohnerparkgebieten in Mitte und Süd bisher üblich war.
Demnach dürfen alle Verkehrsteilnehmer auf den vorhandenen Flächen parken, müssen dafür aber bezahlen. Allerdings können die Bewohner gebührenfrei ihr Auto abstellen, wenn sie einen Bewohnerparkausweis erwerben. Für Gewerbetreibende mit Sitz im Gebiet besteht alternativ die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Alle anderen - also zum Beispiel Besucher oder Kunden - müssen ein Ticket am Parkscheinautomaten lösen.
Kurzeitparkplätze und Langzeitparkplätze
Es wird insgesamt zwei verschiedene Parkbereiche geben: Kurzzeitparkplätze und Langzeitparkplätze ("normale Parkplätze"). Im Straßenraum auch erkenntlich durch das blaue "P" für Langzeitparkplätze oder das orange "P" für Kurzzeitstellplätze am Parkscheinautomaten.
Das Parken ist werktags von Montag bis Samstag zwischen 8 und 22 Uhr für Personen ohne Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung gebührenpflichtig.
Die Parkgebühr beträgt 10 Cent für 8 Minuten, das heißt 1 Euro für 80 Minuten oder 7,20 Euro als Tagespauschale. Im Kurzzeitparkbereich gibt es darüber hinaus eine so genannte "Brötchentaste", mit diesem Ticket kann 30 Minuten kostenlos geparkt werden. Die Höchstparkdauer auf den Kurzzeitparkbereichen beträgt 2 Stunden.
Die kostenpflichtigen Parkzonengebiete werden hauptsächlich durch das P-Zone Schild (Parkraumbewirtschaftungszone) entsprechend beschildert sein.
Bewohnerparkausweis online oder im Bürgerbüro beantragen
Der Bewohnerparkausweis kostet im Jahr 30,70 Euro Verwaltungsgebühr, je nach Wunsch gelten sie für drei, sechs, zwölf oder 24 Monate. Damit können die Anwohner in ihrem Bewohnerparkgebiet parken, das auf dem Ausweis vermerkt ist, ohne einen Parkschein zu lösen.
Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende mit Sitz im Bewohnerparkgebiet kosten 120 Euro und gelten ein Jahr.
Die Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende erteilt das Amt für öffentliche Ordnung, das Formular dazu kann man unter www.stuttgart.de/parkraummanagement herunterladen.
Gebührenzone City
Eine Ausnahme stellt die Gebührenzone City dar. Bisher galt dort, im Kernbereich der Stadtmitte, auf rund 90 Prozent der Parkplätze die Regelung: Parkgebühren von 8 bis 20 Uhr mit einer Stunde Höchstparkdauer.
Zehn Prozent der Flächen waren unbewirtschaftet und damit kostenfrei. Das ändert sich ab dem 1. Oktober 2015: Künftig sind alle Parkplätze in der Stuttgart-City werktags von Montag bis Samstag von 8 bis 22 Uhr kostenpflichtig, auch die bislang kostenlosen. Die Parkdauer bleibt auf eine Stunde beschränkt.
Mit dieser Ausnahmegenehmigung können die Bewohner ohne zeitliche Beschränkung und ohne Parkschein auf allen Parkplätzen ihres Teilgebietes parken, in dem sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben.
Zwei verschiedene Ausnahmegenehmigungen
Es wird zwei verschiedene Ausnahmegenehmigungen geben. Die "kleine" Ausnahmegenehmigung (Abendtarif) kosten 150 Euro pro Jahr und erlaubt freies Parken ohne Parkschein von Montag bis Samstag ab 18 Uhr bis zum Folgetag um 8 Uhr plus Sonn- und Feiertag. Die andere Möglichkeit ist die "große" Ausnahmegenehmigung (rund um die Uhr Tarif) parkgebührenfreies Parken ohne zeitliche Beschränkung für 400 Euro pro Jahr.
Die Ausnahmegenehmigung kann wahlweise für drei oder sechs Monate beziehungsweise für ein Jahr zu jeweils gestaffelten Preisen erworben werden. In Härtefällen kann von der Gebührenhöhe abgewichen werden.
Die Ausnahmegenehmigung kann ausschließlich ab dem 1. Juli 2015 im Amt für öffentliche Ordnung, Straßenverkehrsbehörde, Eberhardstraße 35 beantragt werden. Das Formular dazu kann man unter www.stuttgart.de/parkraummanagement herunterladen. Die Bürgerbüros stellen keine Ausnahmegenehmigung aus.
Öffentliche Verkehrsmittel als Alternative zum Auto
Die Stuttgarter Innenstadtbezirke sind sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Eine günstige Alternative zum Auto bietet der VVS mit Bus und Bahn. Die Stadtbezirke Mitte, Süd und Nord sind sehr gut erschlossen, Busse und Bahnen fahren hier meistens im 10-Minuten-Takt.