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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Ausweispapiere noch gültig? Reisepass und Personalausweis werden mit Chip und biometrischen Merkmalen ausgestellt

Das Amt für öffentliche Ordnung empfiehlt, von Zeit zu Zeit, insbesondere aber vor Beginn einer geplanten Auslandsreise, auf die Gültigkeit der benötigten Ausweispapiere zu achten. Die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen kann bis zu vier Wochen, zu Be-ginn der Reisesaison auch erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Eine Verlängerung ungültig gewordener Papiere ist nicht möglich.

Frühzeitig um Ausstellung neuer Dokumente kümmern

Um geplante Urlaubs- oder Geschäftsreisen termingerecht antreten zu können, ist es gegebenenfalls erforderlich, sich frühzeitig um die Ausstellung neuer Dokumente zu bemühen. Anträge auf Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und Kinderreisepässen nehmen die Bürgerbüros der inneren und äußeren Stadtbezirke entgegen. Antragsteller müssen hierzu persönlich vorsprechen.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag                           8.30 Uhr - 13.00 Uhr

Dienstag                                         14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag                                      14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Wartezeiten und Besucheraufkommen beachten

Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Wartezeiten muss zeitweise schon vor Ablauf der Sprechzeit die Wartemarkenausgabe gesperrt werden, da ansonsten eine Bearbeitung der Anliegen nicht mehr möglich ist. Montags und am Donnerstagnachmittag ist regelmäßig mit starkem Besucheraufkommen zu rechnen! Mittwochvormittags sind die Wartezeiten in der Regel kürzer.

Für das Bürgerbüro Mitte können Sie einen Termin innerhalb der Öffnungszeiten unter service.stuttgart.de oder über Stuttgart App vereinbaren. Ihr Anliegen kann dann sofort und ohne  längere Wartezeit erledigt werden.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag

  • die bisherigen Ausweispapiere (soweit vorhanden) und/oder sonstige Identitätsnachweise (beispielsweise Geburtsurkunde oder Familienbuch);
  • die jeweilige Gebühr in Höhe von 13 € (Kinderreisepass); 22,80 € (Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahren) bzw. 28,80 € (Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahren); 37,50 € (Pass für Antragsteller bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) bzw.
    59 € (für alle übrigen Passantragsteller);
  • Ein aktuelles Lichtbild entsprechend nachstehender Hinweise

Hinweise zu Lichtbildern und biometrischen Merkmalen für Reisepässe und Personalausweise:

  • Seit 1. November 2005 werden Reisepässe und seit 1. November 2010 Personalausweise mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale gespeichert werden. Dazu muss das Lichtbild bestimmten Anforderungen entsprechen. Auskünfte dazu erteilen Ihnen die Bürgerbüros. Informationen über die digitalen Lichtbilder finden Sie auch auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Stuttgart (www.stuttgart.de) unter dem Stichwort "Reisepass" oder "Personalausweis".
  • Seit 1. November 2007 werden für Reisepässe zusätzlich zwei Fingerabdrücke mit Hilfe eines Scanners elektronisch erfasst und im Chip gespeichert. Seit 01. November 2010 für den Personalausweis auf Wunsch des Antragstellers ebenfalls.
  • noch gültige bisherige Reisepässe und Personalausweise müssen nicht umgetauscht
    werden.

Für weitere Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Bürgerbüros gerne zur Verfügung.

Erläuterungen und Hinweise