Anliegen werden elektronisch beantwortet
In dem Zeitraum vom 23. März bis 12. April können die Bürger die Themen ankreuzen, die ihnen am wichtigsten sind und die ihrer Meinung nach bei der Bürgerversammlung angesprochen werden sollen. Konkrete Anliegen und Fragen können vom 13. April bis 3. Mai eingereicht sowie die anderen Meldungen bewertet werden. Die Anliegen werden elektronisch beantwortet.
Portal im Internet ab 23. März nutzbar
Das Portal www.beteiligungsportal-stuttgart.de ist ab Montag, 23. März, für die Online-Beteiligung aktiviert. Die Stadt freut sich über eine rege Teilnahme.