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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Ehemaliger Leiter des Amtes für Wohnungswesen Manfred Gann wird 80 Jahre alt

Manfred Gann, ehemaliger Leiter des Amtes für Wohnungswesen, feiert am Samstag, 24. Dezember, seinen 80. Geburtstag.

1959 nahm Gann seine Tätigkeit beim Personalamt auf. 1974 wechselte er zum Sozial- und Gesundheitsreferat. 1978 wählte ihn der Gemeinderat zum Leiter des Amtes für Wohnungswesen. Bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Sommer 2000 war Manfred Gann verantwortlich für alle Bereiche des Wohnungswesens. Er galt im In- und Ausland als ausgewiesener Fachmann für die Aufstellung und Durchführung von Wohnungsbauprogrammen.

In seiner Amtszeit war er Ansprech- und Verhandlungspartner des Amtes für die Wohnungsbauschwerpunkte der 90er-Jahre mit zirka 2300 Wohneinheiten, von denen rund 1450 gefördert worden sind. Ganns besonderer Einsatz und sein Engagement galt der Lösung der Wohnungsprobleme in Stuttgart.

Als ausgewiesener Wohnungspolitiker hat er dafür Sorge getragen, dass Stuttgart auch in Zeiten nicht mehr üppig fließender Fördermittel eine Spitzenstellung im sozialen Wohnungsbau behalten hat. Dafür wurden 320 Millionen Euro Fördermittel aus dem städtischen Haushalt aufgebracht. Hinzu kamen Grundstückssubventionen in Höhe von weiteren 550 Millionen Euro.

Manfred Gann initiierte für junge Familien mit Kindern das städtische Förderprogramm "Preiswertes Wohneigentum" und das Familienbauprogramm. Auch das kommunale Energiesparprogramm hat er angeregt. Alle drei Programme gehören immer noch zu den aktuellen städtischen Förderprogrammen.

Gann war langjähriges Mitglied in der Fachkommission Wohnungswesen des Deutschen Städtetags, Teilnehmer an Hearings im Bundesbauministerium sowie Mitglied im Aufsichtsrat der
Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG).

Während seiner vier Jahrzehnte langen Dienstzugehörigkeit bei der Landeshauptstadt Stuttgart hat Manfred Gann insbesondere in den Bereichen Wohnbauprogramme, Förderungen des sozialen Wohnungsbaus und Versorgungen aus der Notfallkartei zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger entschieden.

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