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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Feinstaub-Alarm in Stuttgart bis mindestens Sonntag - OB Kuhn: "Mehr Menschen zum Umdenken bewegen"

Die Stadt Stuttgart hat Feinstaub-Alarm ausgelöst. Alle Informationen rund um den Feinstaub-Alarm auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Beginn:
ab Freitag, 26. Februar, 00.00 Uhr für den Autoverkehr
ab Donnerstag, 25. Februar, 18.00 Uhr für Komfort-Kamine

Fortdauer:
Der Feinstaub-Alarm dauert mindestens bis einschließlich Sonntag, 24.00 Uhr

Ende:
Das Ende des Feinstaub-Alarms ist noch offen.

Stark eingeschränktes Luftaustauschvermögen

"Wir wollen bei Feinstaub-Alarm die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxiden reduzieren. Anhand unserer Kriterien können wir mindestens für Freitag, Samstag und Sonntag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraussagen. Dadurch sind die Voraussetzungen für den Alarm gegeben", erklärte OB Fritz Kuhn am Donnerstag, 25. Februar, und weiter: "Jeder Beitrag zu weniger Feinstaub und Stickstoffdioxid ist ein wertvoller Beitrag für die Luftqualität in Stuttgart."

OB Fritz Kuhn: Menschen zum Umdenken bewegen

Der Grenzwert für Feinstaub liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. In Stuttgart wird dieser Wert am Neckartor häufiger als an den von der EU erlaubten 35 Tagen überschritten. So kam es an der dortigen Messstelle an 72 Tagen im Jahr 2015 zu Überschreitungen. Die Überschreitungen sind dort jedoch schon deutlich zurückgegangen: So wurde der Grenzwert im Jahr 2005 noch an 187 Tagen überschritten.

"Das zeigt, dass unsere bisherigen Maßnahmen wie die Einführung der Umweltzone, das LKW-Durchfahrtsverbot, Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung, Tempo 40 auf Steigungsstrecken oder die Verbesserung der Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs schon zu einer deutlichen Reduzierung der Luftschadstoffbelastung geführt haben", so Kuhn: "Allerdings bin ich damit noch nicht zufrieden: Um die Werte dauerhaft zu senken, müssen wir mehr Menschen zum Umdenken bewegen."

Besonderes Wetterphänomen über Südwestdeutschland

Der OB erinnerte aber auch daran: "Wenn die Freiwilligkeit nicht zur nachhaltigen Verringerung der Schadstoffwerte führt, dann wird es ordnungspolitische Maßnahmen bis hin zu Fahrverboten geben müssen. Lassen Sie deshalb bei Feinstaub-Alarm Ihr Auto stehen und den Komfort-Kamin aus. Suchen Sie nach umweltfreundlichen Mobilitätsalternativen. Zum Schutz der Stuttgarter Luft und zum Schutz der eigenen Gesundheit."

Die Grenzwertüberschreitung an der Messstelle Neckartor vom 22. Februar, bei der nach dem kontinuierlichen Messverfahren ein Wert von 75 Mikrogramm gemessen wurde, lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein besonderes Wetterphänomen zurückführen: "Die überraschend hohen Werte hängen mit dem Transport von Sahara-Staub nach Südwestdeutschland zusammen. Dieser hat an zahlreichen Messstellen zu erhöhten Feinstaubwerten geführt. Die endgültige Bestätigung wird jedoch erst die Auswertung der gravimetrischen Werte bringen", so Stadtklimatologe Dr. Ulrich Reuter.

Spitzenwerte durch Autoverzicht verhindern und Belastung senken

Generell tragen zu Grenzwertüberschreitungen neben den meteorologischen Einflüssen auch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen oder starke Emissionen durch Heizungsanlagen bei. "Wir lösen den Feinstaub-Alarm allerdings nur auf Basis der Meteorologie aus", so Reuter. "Entscheidend ist, dass wir durch den Feinstaub-Alarm mit freiwilligem Verzicht auf das Auto mögliche Spitzenwerte verhindern und damit die Belastung insgesamt senken."

Reuter warnte vor voreiligen Schlüssen zu Vergleichszahlen aus 2015: "Ein Vergleich mit den Werten des Vorjahres ist wenig aussagekräftig, da es sich hier um meteorologische Schwankungen handelt, die von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfallen können." In der Regel komme es jedoch besonders im Winterhalbjahr zu einer Ballung von Überschreitungstagen. "Das liegt daran, dass die austauscharmen Wetterlagen andauernder und intensiver sind. Die Sonne hat nicht die Kraft die Wetterlage tagsüber aufzulösen", so Reuter. Dennoch können solche Wetterlagen das ganze Jahr über auftreten. "Es kann sein, dass wir auch im Frühjahr noch Feinstaub-Alarm auslösen müssen."

Kostenloses Parken, Langzüge, ÖPNV-Vergünstigungen

Für Umsteiger haben Stadt, in.Stuttgart und SSB bei Feinstaub-Alarm eine zusätzliche Parkmöglichkeit im Stuttgarter Stadtgebiet eingerichtet: Pendler können während des Alarms kostenlos auf dem Wasen-Gelände parken und von dort mit der Sonderlinie U11 in die Innenstadt fahren. Der Fahrgast muss im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein. Das Angebot gilt bis zum Frühlingsfest ausschließlich bei Feinstaub-Alarm.

Die U11 fährt bei Feinstaub-Alarm montags bis freitags von 8.30 bis 18.30 Uhr ab der Endhaltestelle NeckarPark (Stadion). Sie hält nicht an der Haltestelle Cannstatter Wasen. Der Parkplatz befindet sich zwischen dem Verwaltungsgebäude von in.stuttgart und der Talstraße, die Zufahrt erfolgt über die Talstraße.

Zusätzlich zur Sonderlinie U11, die mehr Kapazitäten im Innenstadtverkehr schafft und damit das Umsteigen auf die Bahn attraktiver macht, werden die S-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 5 weiterhin über die Hauptverkehrszeiten hinaus als Langzüge verkehren.

Mit dem Start des Feinstaub-Alarms gibt es für Umsteiger zudem verschiedene Vergünstigungen: So bietet der VVS einen zusätzlichen Freimonat für Abo-Einsteiger an. Zudem können Einzeltickets des öffentlichen Nahverkehrs über die App der Firma moovel zu 50 Prozent des regulären Fahrpreises erworben werden. Auch die E-Smarts von car2go können über 50 Prozent günstiger genutzt werden. Zudem können sich Neukunden mit dem Code "FEINSTAUB" kostenfrei anmelden (statt einmalig 19 Euro).

Hintergrundinformationen

Informationen über Fortgang und Ende des Feinstaub-Alarms finden sich aktuell unter www.feinstaubalarm.stuttgart.de und werden über die sozialen Medien verbreitet.

Autofahrern wird während des Alarms empfohlen, möglichst auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds, also Bahn, Stadtbahn, Bus oder Fahrrad umzusteigen, zu Fuß zu gehen, Elektrofahrzeuge zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Wenn möglich, sollten Fahrten ganz vermieden werden, z.B. könnten Beschäftigte in Absprache mit ihren Arbeitgebern von zu Hause aus arbeiten oder von flexiblen Arbeitszeiten Gebrauch machen.

Die Bevölkerung wird über die städtischen Online-Medien, Brückenbanner in der Region, Verkehrsmeldungen im Radio, Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen, Informationsanzeigen an der Autobahn und über die eigens eingerichtete Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de über Beginn, Fortgang und Ende des Feinstaub-Alarms informiert.

Mit der Auslösung des Alarms setzt die Stadt zudem eine umfangreiche Meldekette in Gang, wodurch die Nahverkehrsunternehmen, die großen Arbeitgeber in Stuttgart, die Kooperationspartner, die Straßenverkehrszentrale, die Polizei, die Landesmeldestelle und die Kommunen und Landkreise in der Metropolregion informiert werden. Nach der Auslösung des Alarms werden auch innerhalb kürzester Zeit die Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen geschaltet. Sie informieren insbesondere die Autofahrer über den Fortgang und das Ende des Alarms.

Der Feinstaub-Alarm kann mehrere Tage lang andauern, mindestens aber zwei aufeinanderfolgende Tage. Zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Wann wird Feinstaub-Alarm ausgelöst?

Bei Feinstaub-Alarm besteht eine austauscharme Wetterlage: Warmluft in den höher liegenden Luftschichten verhindert, dass kalte Luft im Stadtkessel entweichen kann. Die Luft kann dadurch nicht mehr zirkulieren, Schadstoffe "stauen" sich in tieferen Lagen. An diesen Tagen steigt die Schadstoff-Konzentration stark an, es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.

Vor allem im Winter kann es zu erhöhten Luftschadstoffwerten kommen, da in dieser Jahreszeit häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine Anreicherung von Feinstaub und Stickstoffdioxid begünstigen und eine Verdünnung und Verteilung in der Atmosphäre behindern. Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der DWD an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Diese starke Einschränkung liegt vor, wenn mindestens vier der fünf sogenannten schadstoffrelevanten Kriterien erfüllt sind. Der DWD definiert diese Kriterien folgendermaßen:

1. Fehlender Regen/Schneeregen
2. Ungünstige Windrichtung
3. Nächtliche Bodeninversion
4. Flache Mischungsschicht tagsüber
5. Geringe Windgeschwindigkeit

Je mehr schadstoffrelevante Kriterien erfüllt sind, desto eingeschränkter ist das Austauschvermögen der Atmosphäre. Sind mindestens vier Kriterien erfüllt, wird das Austauschvermögen vom DWD als stark eingeschränkt eingestuft. Die Stadt ruft dann den Feinstaub-Alarm aus. Die Kriterien 1 (fehlender Regen/Schneeregen) und
2 (ungünstige Windrichtung) sowie mindestens eines der Kriterien 3 (nächtliche Bodeninversion) und 4 (flache Mischungsschicht tagsüber) müssen zwingend vorliegen. Das Kriterium 5 (geringe Windgeschwindigkeit) muss erfüllt sein, sollte nur eines der Kriterien 3 und 4 vorliegen.

Warum wird der Feinstaub-Alarm ausgelöst?

Die Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen bis 2020 im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden. Daher haben das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium und die Stadt Stuttgart im Juli 2015 das "Konzept Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart" vorgestellt. Zu den verschiedenen Maßnahmen gehört auch der Feinstaub-Alarm.

Dieser appelliert an die Freiwilligkeit der Bevölkerung, das Auto möglichst stehen zu lassen und Komfort-Kamine nicht zu nutzen.
Sollte der freiwillige Appell nicht die erhoffte Wirkung erzielen, können ab 2017 für Komfort-Kamine und ab 2018 für Kraftfahrzeuge verbindliche Maßnahmen folgen.

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