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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Karten für den Frühjahrsflohmarkt

Der Kartenverkauf für den Frühjahrsflohmarkt am 22. Mai beginnt am Dienstag, 1. März. Die Platzkarten können ausnahmslos ab diesem Zeitpunkt erworben werden bei:  Easy Ticket Service, Telefon 2555 555, oder www.easyticket.de, Easy-Ticket-Service-Vorverkaufsstellen. Pro Person können bis maximal sechs Frontmeter erworben werden.

Reihenwünsche können berücksichtigt werden. Einzelplatzwünsche sind nicht möglich. Die Platzzuweisung erfolgt am Veranstaltungstag von 5 bis 8 Uhr durch Mitarbeiter von Märkte Stuttgart GmbH. Ausschließlich für Schüler der Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien (nicht Studenten u.a.) können Karten bis zu vier Frontmeter erworben werden. Ein gültiger Schülerausweis ist am Veranstaltungstag der Aufsicht vorzulegen. Wird der Verkaufsplatz beim Flohmarkt nicht vom Schüler selbst belegt, verlieren die Karten ersatzlos ihre Gültigkeit. Eine Vertretung durch Erwachsene durch Aufzahlung ist ausgeschlossen. Eine Teilnahme am Flohmarkt ohne Platzkarten ist nicht möglich.

Die Durchführungsbestimmungen werden jeweils beim Erwerb der Platzkarten als Anlage ausgegeben.

Der Frühjahrsflohmarkt findet statt am Sonntag, 22. Mai, von 11 bis 18 Uhr, auf den Plätzen Marktplatz, Karlsplatz, Schillerplatz, Kirchstraße, unteres Hirschstraße und Dorotheenstraße entlang dem Alten Schloss.

Zum Verkauf dürfen antiquarische, gebrauchte und selbstgefertigte kunsthandwerkliche Artikel und Gegenstände, Sammlerstücke und Handarbeiten angeboten werden. Nicht zugelassen werden können:

- Lebensmittel und Getränke aller Art,
- Artikel des Wochenmarktverkehrs (Blumen, Pflanzen etc),
- Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile,
- Gift-, Arznei- und Rauschmittel,  
- Schusswaffen und Munition jeglicher Art,
- Hieb- und Stoßwaffen,
- pyrotechnische Artikel sowie
- Neuware gleicher Art in großen Mengen.

Folgende Parkhäuser sind geöffnet:

- Tiefgarage Schwabenzentrum,
- Parkgarage Schillerplatz,
- Parkhaus Züblin,
- Parkhaus Landesbibliothek.

Pavillons mit einer Tiefe von drei Metern können nicht zugelassen werden.

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